
Erneute Rückmeldung der Rechtsaufsicht vom 4.07.2019 zur Frage der Sitzungsunterlagen der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2019, TOP4
„Den Gemeinderäten wurde mit der Einladung die Sitzungsvorlage zu diesem Tages -ordnungspunkt am 24.05.2019, also rechtzeitig vor der Sitzung am 5.06.2019 zugesandt. Die Sitzungsvorlage enthält aus Sicht der Gemeinde(Hervorhebung E.K.) die entsprechenden Erläuterungen und den für die Entscheidung erforderlichen, ausführlich dargestellten Sachverhalt im Sinne des § 34 Abs. 1 GemO….“ Es wird dann weiter ausgeführt, dass sich an den Rahmenbedingungen für die Gemeinden nichts geändert habe. „Die zwischen Gemeinde und der DBT GmbH abgeschlossene Kooperationsvereinbarung war nicht Bestandteil der Sitzungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt. Es bestand insofern auch keine rechtliche Verpflichtung nach §41Abs. 3GemO, diese im Sitzungsraum für die Zuhörer auszulegen.“
Kommentar:
Es ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsaufsicht diese Sichtweise der Gemeinde zu eigen macht und dass sie daher„aufsichtsrechtliche Maßnahmen weiterhin nicht für geboten“hält.
Das heißt doch dann, dass offensichtlich eine Stellungnahme der Gemeinde immer Grundlage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist. Die komplizierten Inhalte aber lassen sich von dieser Behörde en Detail gar nicht prüfen. Und das auch noch in einer Übergangszeit zwischen einem nur noch geschäftsführenden und einem neuen Gemeinderat, der erst Ende Juli vereidigt wird. Der alte Gemeinderat hat nach Änderung der verfassungsrechtlichen Vorschriften § §30 Abs.2 Satz 4 „keine Entscheidung von erheblicher Bedeutung zu treffen, wenn die Entscheidung zeitlich bis zum Zusammentreten des neu gewählten Gemeinderates aufgeschoben werden kann.“( Änderung des Gesetzes 28.10.2015) Die Gemeinde sieht in der Entscheidung zu dem Kooperationsvertrag eben keine erhebliche Bedeutung, weil der Sachverhalt ja allen bekannt sei! In Gesprächen hört man immer wieder, dass kaum ein Gemeinderat diesen Vertrag je gelesen habe. Auch muss man sich doch wundern über den späten Zeitpunkt der Verhandlung: die Kündigungsfrist für den Vertag kannte man doch längst.
Dass die Aufsichtsbehörde auch die Auslage desTextausschnittes aus dem Vertrag für das Publikum nicht für nötig erachtet, ist die natürliche Folge der Interpretation der Einlassungen seitens der Gemeinde!
Die Bürgerschaft hat die Veränderung der Mehrheiten durch die Abgabe ihrer Stimme bei der Kommunalwahl bewirkt! Die Neuen im Gemeinderat müssen nun in Zukunft ihr Mandat mit Leben erfüllen! Diese aufwändigen Recherchen und Anfragen sollten die Bürger*innen in Zukunft an die von ihnen mandatierten Gemeinderäte abgeben können! Sie sind jetzt gefragt!
+++Aktualisierung heute 17.21 Uhr++++: die Überlinger neuen Gemeinderäte haben sich wegen Entscheidungen in der Interimszeit zwischen neuem und alten Gemeinderat auch an das RP gewandt!
P.S: Der Kurzbericht zu dieser Sitzung, der sonst immer zügig im MOBO erscheint, findet sich dort leider krankheitsbedingt noch nicht.
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