Kommunale Selbstverwaltung trifft Rechtsaufsicht

ein Rendezvous der besonderen Art

Um dem mündigen Bürger darzustellen, was für manchen nach der Kommunalwahl nicht  nachzuvollziehen ist, hier einige  Erklärungsversuche. Anlass ist der abschließende Bericht der Kommunalen Rechtsaufsicht an eine Bürgerin vom 16.7.2019

Die Rechtsaufsicht ist:

„Die Form der Überwachung der öffentlichen Verwaltung, bei der die aufsichtführende Behörde nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns kontrolliert. Die Rechtsaufsicht ist die übliche Aufsichtsform in Angelegenheiten der Selbstverwaltung.”

Vor diesem Hintergrund muss man die Rückmeldungen der Rechtsaufsicht zu der Sitzung vom 5.6.2019 verstehen. Das Gremium Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde § 24 Abs. 1 Satz 1). Es beschließt kommunale Rechtsvorschriften, kontrolliert Bürgermeister und Verwaltung, stellt Gemeindepersonal ein und befindet über Steuerhebesätze und Ausgaben.

So ist es zu verstehen, dass die Rechtsaufsicht in ihrem letzten Brief vom 16.7.2019 zu den Entscheidungen des Gemeinderates schreibt: „…seitens der Gemeinderäte wurde dies ( i.e. mangelnde Information durch die Sitzungsvorlagen, Anm. AGORA) in der  betreffenden Gemeinderatssitzung  nicht  moniert. Durch Mehrheitsbeschluss hätte der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt absetzen oder vertagen können. Von diesem Recht hat der Gemeinderat ebenfalls nicht Gebrauch gemacht, vielmehr wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst. Es besteht deshalb abschließend keine Veranlassung, in dieser Angelegenheit aufsichtsrechtlich tätig zu werden.“

Mit anderen Worten: der Gemeinderat hätte die Macht gehabt, Tagesordnungspunkte dieser Interims-Sitzung zu vertagen. Das hätte aber bedeutet, offen zuzugeben, dass man z.B. den Ausgangsvertrag mit der DBT nicht gekannt hat. Erst dann, nach Vergleich mit der erst tags zuvor verteilten Beilage der neuen Version, hätte man eine wohl durchdachte Entscheidung treffen können. Man hätte eine Synopse der beiden Verträge vornehmen müssen.

Es wird also  in Zukunft auf die  Durchsetzungskraft der Gemeinderäte ankommen, sich  ein solches Vorgehen nicht mehr gefallen zu lassen. Sie können die Regeln aufstellen, nach denen sie als Gemeinderäte arbeiten wollen! Dazu gehört auch ein- gerade nach so einer brisanten Sitzung- rechtzeitig vorgelegtes Protokoll, das nicht zwischen Tür und Angel unterzeichnet werden darf. Die Verweigerung der Unterschrift war ein erster Schritt in die richtige Richtung!

In Überlingen haben sich zwar die neuen Gemeinderäte gewehrt, aber auch dort hat das RP Tübingen rückgemeldet, dass kein Verwaltungsakt gegenüber der Stadt ergeht. Es bleibe jedoch die Möglichkeit, diesen Anspruch beim Verwaltungsgericht durch Erhebung einer sogenannten Verpflichtungsklage geltend zu machen.

Das ist der Unterschied zu Langenargen. In Überlingen haben die neu gewählten und auch noch nicht vereidigten Gemeinderäte versucht sich zu wehren! Ob sie tatsächlich klagen werden, ist nicht bekannt!

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