Vorsicht: Schleudertrauma in Überlingen

Vorschnelle Ankündigung im Amtsblatt

Jetzt war man  ja doch  gespannt auf die gestrige Sitzung in Überlingen. Was geschieht wohl mit denBeschlüssen, die bereits vorschnell nach einem Blick in die Kristallkugel der Verwaltung tags zuvor in das Amtsblatt HALLO Ü auf Seite 13 geraten waren? Wir erinnern uns: Dort stand ja zu lesen, dass ein Aufstellungsbeschluss zu einer in Überlingen sehr umstrittenen Fläche und zwei weiteren Flächen bereits im Gemeinderat beschlossen wurden. Wohlgemerkt, einen Tag vor der Sitzung. Unter den amtlichen Bekanntmachungen.Ein starkes Stück.

Also auf nach Überlingen. Da die Redaktion AGORA seit einigen Wochen mit dem Thema §13b BauGB befasst ist, wollte sie natürlich hautnah miterleben, wie sich nun die Verwaltung zu den vorschnell veröffentlichten Ergebnissen einer „Geister-Sitzung“ in der eigentlichen Sitzung vor Ort positioniert. Vor Beginn der Tagesordnung stellte Gemeinderat Diestel für die BÜB + Fraktion mit einem Antrag zur Geschäftsordnung entsprechende Fragen an die Verwaltung. Für die BÜB+ sei das Vorgehen unfassbar, rechtlich bedenklich und falsch. OberbürgermeisterJan Zeitler reagierte sichtlich ungehalten. Man lasse der Verwaltung nicht die Chance zur Erklärung. Die bekäme nun Baubürgermeister Längin. Natürlich sei das ein Versehen, wo gearbeitet würde, mache man auch Fehler. Die Unterstellung, dass man bewusst falsch informiere, befremde ihn. Es sei eine Unachtsamkeit gewesen, keine Bevormundung der Bürgerschaft. Durch die aktuelle Doppelausgabe HALLO Ü sei dies wohl passiert, so der Baubürgermeister.

Einschub AGORA: 

Das genau wird der Grund gewesen sein: der Termindruck nämlich! Wenn ein positiver Beschluss zur Bebauung erfolgt, muss im alten Jahr nach §13b BauGB bis zum 31.12.2019 veröffentlicht werden. Es ist zu vermuten, dass der Zeitplan nicht stimmte. Aber offensichtlich hatte die Verwaltung keine Zweifel am Ergebnis der kommenden Abstimmung. Und jetzt steht es so falsch im Amtsblatt, ein staatliches Medium für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen.

Zur Sitzverteilung im Gemeinderat Überlingen hier

Die Gemeinderatssitzung in diesem wunderschönen Rathaussaal nahm dann ihren Lauf. Es verlangte Sitzfleisch auf diesen historischen Bänkchen, bisweilen fühlte man sich an die Enge im englischen Unterhaus erinnert. Es fehlte nur noch Mr. Speaker. Auch Zuschauer waren in großer Zahl erschienen, die im Vorraum ihrem Unmut mit Plakaten äußerten.

Unter TOP 10 derTagesordnung sollte das umstrittene Vorhaben auf einer Wiese unterhalb des Hotels St.Leonhard in Überlingen nach §13b BauGB verhandelt werden. Es zeichnete sich sehr schnell ab, dass trotz der eindringlichen Appelle seitens der Verwaltung für die Bebauung keine Mehrheit zu finden war. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen wurde schnell klar, dass diesem beschleunigten Verfahren fraktionsübergreifend nicht zugestimmt werden würde. Sogar Teile der CDU machten einen Rückzieher. So zog Oberbürgermeister Zeitler angesichts der bevorstehenden Abstimmungsniederlage die Reißleine und ließ den TOP 10 nach Abstimmung (mit 2 Enthaltungen) von der Tagesordnung absetzen. 

Fazit:

Die Fahrt nach Überlingen und die mehr als vier Stunden auf dem Pressebänkchen haben sich gelohnt. Es funktioniert noch mit der Demokratie, aber es ist wichtig, dass alle beteiligten Bürger*innen und Gemeinderäte gut und richtig durch die Verwaltung informiert werden. Was wird nun aber mit der Veröffentlichung im Amtsblatt? Die steht jetzt falsch dort. Das Amtsblatt ist ein Dokument. Eine Korrektur wird es erst im Januar geben können.

Die hintergründige „flächendeckende Nutzung“ des §13b BauGB in BW und anderswo sozusagen bis vor dem ersten Knaller der Silvesterparty ist inakzeptabel vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzdebatte.

Der Paragraph 13b BauGB war im Zusammenhang mit der allgemeinen Wohnungsnot für Geflüchtete und Einheimische geschaffen worden. Es ist hier in LA und in anderen Orten mit diesen Schnellschüssen kein bezahlbarer Wohnraum für diese Menschen geschaffen worden.
Die sitzen immer noch in Heimen oder anderen Obdachlosenunterkünften. §13b BauGB wird auf den letzten Metern des alten Jahres nicht zur Erstellung von bezahlbarem Wohnraum genutzt. Das muss man ehrlich sagen und dann wenigstens freiwillig die Umweltprüfungen und die Schaffung von Ausgleichsflächen gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, ob dies mit dem Antrag der OGL/GRÜNEN vom 9.12.2109 bei uns in LA passiert. Aber man sieht: Wenn Gemeinderäte sich trauen, Widerstand zu leisten, dann können auch überfraktionelle Verbindungen bei Abstimmungen entstehen, mit denen man zuvor nicht gerechnet hatte. So geschehen in Überlingen, wo Teile der CDU dann auch gegen dieses beschleunigte Verfahren stimmen wollten. Es kam dann mit Absetzung des TOP 10 ganz anders.

Auch andere beobachten die Szene hier

Aktualisierung, 20.12.209, 15.53Uhr

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1 thoughts on “Vorsicht: Schleudertrauma in Überlingen

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  1. prima, dass Sie hier bei uns in Überlingen waren! Herzlichen dank für die Berichterstattung-spannend genug wars ja auch.
    Dirk Diestel, BÜB+

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