Der Noliplatz

Man konnte dort heute viele Leute treffen, besonders auch „Einheimische“, wenn man überhaupt diese Differenzierung vornehmen möchte.
Um direkt den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen: Es war heute noch nicht alles perfekt. Der Standort wird noch vom Denkmalamt geprüft, damit die Sichtachsen zwischen dem Platz und den denkmalgeschützten Bereichen, z.B. dem historischen Kran oder dem Zollhaus nicht gestört werden. Auch die Dixi-Toilette für das Personal soll nicht endgültig sein. Es ist übrigens wohl nicht erlaubt, dass sich das Personal unabhängig von Corona beispielsweise die Toilette am Uhlandplatz oder am Rathaus mit den Gästen teilt. Auch mussten sich die Gäste heute noch ohne italienisches Fingerfood begnügen. „Es war ein Schnellstart“, so Roman Wocher. In den nächsten Tagen soll auch der kleine Hunger befriedigt werden. . .Geöffnet wird von 10 Uhr bis 22 Uhr, wenn es nicht regnet.

Nachdem bereits im Oktober 2019 nach einem Antrag der Freien Wähler ein Prüfauftrag zur Abklärung der aktuellen Gegebenheiten und Vorschriften für die Einrichtung einer Bewirtung am Noliplatz an die Verwaltung einstimmig beschlossen wurde, wurde am 25.05.2020 nach einem Interessenbekundungsverfahren auch wieder einstimmig die Vergabe an den Bewerber Nr.1 mit der höchsten Punktzahl, die Eckstein-Wocher GbR, beschlossen. Das war ein demokratischer, transparenter Prozess.
Das kann man von anderen bauplanerischen Projekten in LA aus der Vergangenheit nicht behaupten. Der Redaktion AGORA wurde gerade in den letzten Tagen ein Schreiben des Fachbereichs Bauverwaltung innerhalb des Gemeinderverwaltungsverbandes ( GVV) Eriskirch Kressbronn Langenargen vom letzten Jahr (8.0.8.2020) an einen fragenden Einwohner zugesandt. Es geht um fast das gleiche, hinsichtlich Denkmalschutz sensible Areal am alten Zollhaus und die umstrittene Terrasse des Seevital. Wirklich zum letzten Mal!
Dort schreibt auf Nachfrage des Einwohners der Leiter des Baurechtsamtes Metzler zum Thema Terrasse Seevital zurück: „Aus den Plänen war klar zu erkennen, dass tatsächlich eine solche bauliche Anlage, wie sie letztlich auch errichtet wurde, gemeint war, der Antrag war also aus unserer Sicht hinreichend bestimmt und ausreichend. Wir haben diese „Verschattung“ als Terrassenüberdachung angesehen und auch so genehmigt. Vor diesem Hintergrund liegt derzeit keine abweichende bauliche Nutzung vor, hier liegt tatsächlich eine Terrassenüberdachung vor, „Verschattung“ ist aus unserer Sicht nur eine andere Bezeichnung für dieselbe Nutzung.. . .“
Soweit das „Wording“ dem einzelnen Bürger gegenüber. Wir erinnern uns: In der Schwäbischen Zeitung vom 8. Mai 2019 wird der Leiter den Baurechtamtes Metzler zitiert: „Konkret gehe es um eine Terrassenverschattung, und weil im Bebauungsplan nichts Gegenteiliges enthalten sei, müsse der Antrag genehmigt werden. Der Amtsleiter versicherte: ‚Wenn die Verschattung anders genutzt wird als genehmigt und beispielsweise ständig geschlossen ist, würden wir dagegen vorgehen.‘“
Er kann gar nicht dagegen vorgehen, weil er eine Überdachung, deren Ausführung die Verantwortlichen genau kannten, genehmigt hat. Genehmigt mit vielen undurchsichtigen Entscheidungen, die für den damaligen Gemeinderat im Gegensatz zur Noli – Gastronomie nur schwer zu durchschauen waren.

AGORA nimmt Stellung: Ein gelungener Schnellstart mit der Hoffnung auf viele schöne Begegnungen am Gondelhafen- ohne Überdachung. Ein wenig Venedig in Coronazeiten. Und nochmal an die möglichen Kritiker: Der Weg dorthin war ein demokratischer, transparenter Prozess!
Bildunterschrift aktualisiert, 13.6.2020
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