Überlingens Wohnbaulandmodell

Nicht nur bei uns: Auch an anderen Stellen am Ufer des Sees ist Wohnraum gefragt und oft nicht mehr zu bezahlen. In Überlingen hat der Gemeinderat im Oktober 2017 die Verwaltung beauftragt, die Grundlagenermittlung zur Entwicklung eines Wohnbaulandmodells durchzuführen. Es wurde 2018 dafür ein geeignetes Institut beauftragt. Die „Wohnbaulandrichtlinie der Stadt Überlingen zur Schaffung von Planungsrecht für Wohnbauflächen von privaten Antragstellern bzw. Vorhabenträgern” ist hier nachlesbar. In der Präambel heißt es:
„Die Entwicklung und Bereitstellung von Wohnbauflächen und insbesondere die Schaffung von Planungsrecht ist eine hoheitliche kommunale Aufgabe. Wohnungsknappheit sowie der stets ansteigende Siedlungsdruck stellen die Gemeinden und Städte vor die Aufgabe notwendiges Bauland nachhaltig und sozial gerecht zu entwickeln. Durch die rechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches besteht für Kommunen die Möglichkeit, für Grundstückflächen im Außenbereich Bau- und Planungsrecht zu schaffen ohne ein zeitintensives Verfahren der Flächennutzungsplanung durchzuführen. Private Grundstückseigentümer bzw. Vorhabenträger haben in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht. Mit der Schaffung von Bau- und Planungsrecht war eine Bodenwertsteigerung verbunden, die allein den Antragstellern bzw. Vorhabenträgern zuteilwurde. Ziel der Wohnbaulandrichtlinie ist daher eine aktive Steuerung in Form eines kooperativen und partizipierenden Wohnbaulandentwicklungsmodells, bei dem ein Teil der Wertsteigerung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Bereitstellung von Wohnbauland in kommunale Hand überführt wird.” ( Hervorhebung AGORA)

Da könnte man doch mal nachhören. Einfach so von Gemeinderat zu Gemeinderat oder von Verwaltung zu Verwaltung. Zumindest virtuell, wenn es im Moment wegen Corona als Besuchsfahrt nicht möglich ist. Besonders mit der Grundlagenermittlung, zu der bei den Überlingern auch eine Wohnraum-Bedarfsanalyse gehörte, könnte man bei uns mal beginnen.
Und noch etwas möchten die Überlinger: Stangengerüste, die den BürgerInnen in der Planungsphase die wahren Ausmaße eines künftigen Gebäudes vermitteln. Das wirkt altmodisch, aber tatsächlich oft eindrucksvoller als Zeichnungen oder Animationen. In der Schweiz ist das Stangengerüst wohl immer noch Pflicht.
Am Rosenstock würde der Bevölkerung bestimmt mit einem vorab installierten Gerüst eindrücklich gezeigt, was sie zu erwarten hat. . . .
Und noch etwas: Stangengerüste, die eine künftige „Verschattung” den Promenadengängern vorab vermittelt hätten, kann man möglicherweise auch horizontal anbringen. Vielleicht?

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