Fazit

2021

Wenn man so die Themen des vergangenen Jahres auf AGORA-LA anschaut, dann nimmt die Corona-Berichterstattung leider einen großen Raum ein. Aber natürlich auch die kommunalen Themen, die übrigens am meisten aufgerufen wurden.

Vor zwei Tagen hat Tanja Poimer in der Schwäbische Zeitung im Zusammenhang mit einem Jahr Amtsführung Bürgermeister Münder hier unter der Überschrift (Digitalausgabe): „Bezahlbarer Wohnraum: Wir müssen jungen Familien eine greifbare Alternative bieten“ Kommunales in einer Rückschau mit ihm gemeinsam betrachtet.

Die gewählte Headline wirkt wie ein Teaser, ein Anreißer, der das Interesse der Leserschaft wecken soll. Auf ein Thema, das wie ein immer wiederkehrendes Mantra das Problem der Wohnungsnot in Langenargen aufzeigt.

Aber ist das wirklich so? Stehen wir wirklich vor einem sozialen Notstand? Ist der inzwischen breit diskutierte Einwohnerantrag zur Bebauung am Mooser Weg wirklich so zwingend nötig, dass sich eine Kommune, die laut Regionalplan auf Eigenentwicklung (Textteil S.14) beschränkt ist, um greifbare Alternativen für junge Familien bemühen muss? Auf welcher Berechnungsgrundlage wird dieser Notstand ausgerufen?

(2) Als Gemeinden mit Beschränkung auf Eigenentwicklung werden festgelegt: Im Uferbereich des Bodensees die Gemeinden Daisendorf, Eriskirch, Hagnau a.B., Immenstaad a.B., Kressbronn a.B., Langenargen, Meersburg, Sipplingen, Stetten und Uhldingen-Mühlhofen.

Bürgermeister Münder, der die Altlast um die fiktive Baustelle Gräbenen VI seines Vorgängers (vgl. hier )trägt, vermutet in dem Interview, dass der Gemeinde als Eigentümerin der Fläche am Mooser Weg die Umsetzung einer Bebauung scheinbar zeitnaher gelingen könnte. Denn die Grundstücksverhandlungen zu Gräbenen VI erweisen sich als schwierig, so Münder.

Beim Blick in die Vorgaben des Landes im Bereich Umweltschutz (vgl. Biodiversitätsgesetz des Landes BW) dürfte das Unternehmen allerdings , wenn überhaupt umsetzbar, nicht weniger schwierig sein:

 § 33a
Erhaltung von Streuobstbeständen

(1) Streuobstbestände im Sinne des § 4 Absatz 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1 500 m2 umfassen, sind zu erhalten.(2) 1Streuobstbestände im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. 2.Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist. 3.Maßnahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Nutzung sowie Pflegemaßnahmen sind keine Umwandlung.(3) 1Umwandlungen von Streuobstbeständen im Sinne des Absatzes 1 sind auszugleichen. 2DerAusgleich erfolgt vorrangig durch eine Neupflanzung innerhalb einer angemessenen Frist. (Hervorhebung AGORA-LA) Hier

Zum Thema Innentwicklung klärt das Land BW hier in einer Broschüre:„ Zukunft sichern- mit Flächen haushalten-Wissenswertes für Ratsmitglieder und andere Fachleute“ auf und bietet Denkanstöße.

Die übrigen Themen, die in dem Jahresinterview angesprochen werden, sind alte Bekannte von gestern, die heute wie Klötze am Bein des neuen Amtsinhabers hängen. Sie sind ihm dort aufgrund von nicht immer nachvollziehbaren Entscheidungen und Verschleppungen der letzten Jahre angebunden worden.

Beispielsweise die Sanierung der Tiefgarage am Schloss, die nun aber möglicherweise die Chance zur Innenentwicklung mit einer Bebauung on top liefert. (vgl. hier) Das leidige Thema Feuerwehrhaus scheint in der Vergangenheit auch politisch falsch eingeschätzt und eher im Verborgenen behandelt worden zu sein. Hier. Ebenso ist die Schlosssanierung samt Pächtersuche in Pandemiezeiten nicht gerade einfach hier.

Was wichtig ist für 2022: Dass der Neue im Rathaus irgendwann einmal eigene Themen bearbeiten kann. Dass er agieren statt reagieren kann. Dass weiterhin alle in LA trotz Abstand offen auf dem nötigen Informationsstand miteinander reden. Dass die Diskussionskultur in LA weiterhin auf einem guten Weg bleibt. Mit und ohne Bauprojekt Mooser Weg.

In diesem Sinne wünscht AGORA-LA der Leserschaft ein gesundes Jahr 2022 -ohne das kleine, widerliche Omicron. Bleiben Sie auf Abstand und sich trotzdem nah!

pixabay: Ich weiß nicht, aber das Teil oben links sieht aus wie….Corona! NEIN!

Jetzt muss ich doch noch etwas von Karl ergänzen wegen des Teils in der Ecke oben links auf dem Foto.

Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) Tweeted Hier.

Das habe ich im Netz gefunden. Es ist nicht ganz falsch. Ich wünsche Ihnen/Euch einen schönen letzten Abend in 2021 und appelliere an alle, ein letztes Mal, vorsichtig zu sein. Testen, sehr kleine Gruppen, Mundschutz wo nötig und alleine Fernsehen bei Symptomen. Guten Rutsch. KL

Sein Text auf twitter:

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

1 thoughts on “Fazit

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  1. Ich wünsche „Agora-La“ auch für 2022, im Sinne unserer Demokratie, eine engagierte und ausgewogene Berichterstattung über Langenargener Themen.
    Danke für die bisher geleistete Arbeit zur Aufklärung kommunaler Sachverhalte.
    Ihr treuer Leser
    Gert Dreyer

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