Der neue Anstrich
Farbenfrohes blinkt unter der schwarzen Plane hervor: Ein neues Grün. Wieso das? Weil das Gelb nicht mehr gefällt? Natürlich nicht. Da macht die Denkmalschutzbehörde nicht mit.
Ein denkmalgeschütztes Gebäude kann man nicht einfach umstreichen, weil vielleicht dem Architekten, der Bürgerschaft oder gar dem Bürgermeister die Farbe nicht mehr gefällt. Darüber ist nicht zu streiten und einen Bürgerentscheid dazu wird es auch nicht geben, keine Sorge!
Für die Farbgebung an einem historischen Gebäude muss es zuvor eine professionelle Befundung geben.
Die gibt es und die wiederum hat ergeben, dass es eben ursprünglich dieser Grünton gewesen sein soll. Damit war dann auch die Denkmalschutzbehörde zufrieden. So wird dann der Pinsel nun in diesem Grünton geschwungen. . . .Wir sind gespannt!



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