Oberverwaltungsgericht NRW

Entscheidung zur AfD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative für Deutschland, weiter als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit darüber unterrichten. Der sogenannte „Flügel“ als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung war rechtmäßig. Hier geht es zur Pressemitteilung des Gerichtes:

„[ . . . ] Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ – und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht nach sieben Verhandlungstagen heute mit drei Urteilen entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.03.2022 waren damit erfolglos.[. . . ]“

Weiterführendes: Institut für Staatspolitik formiert sich neu Hier. Tagesschau hier.

Diese Aktion kommt auch aus NRW: “ Kein Alt für Nazis“ hier.

Aufgepasst: Bei den Kommunalwahlen in Langenargen tritt die AfD zwar nicht an, aber im Kreis schon!

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