Pressemitteilung

Vorabinformation zur Einwohnerversammlung der Gemeinde Langenargen

Die Einwohnerversammlung im Münzhof Langenargen (Marktplatz 24, 88085 Langenargen) am Mittwoch, 27. November 2024, 19:00 Uhr, soll interessierte Einwohnerinnen und Einwohner un- ter anderem zu den Themen „Grundsteuerreform“ und „aktuelle und anstehende Projekte der Ge- meinde“ informieren. Sie soll die Möglichkeit zur Information und respektvollen Diskussion bieten.

Neben dem Bürgermeister Ole Münder stehen an diesem Abend die Amtsleitungen der Gemein- deverwaltung, Herr Klaus-Peter Bitzer, Leiter des Hauptamtes; Herr Daniel Kowollik, Leiter der Fi- nanzverwaltung; Frau Laura Schneider, Leiterin des Amtes für Tourismus, Kultur und Marketing; Herr Markus Stark, Leiter des Ortsbauamtes, sowie zum Thema „Grundsteuerreform“ ergänzend der Leiter der Geschäftsstelle Kommunale Wertermittlung und Verkehrsgutachten, Herr Hansjörg Obergfell, und der Leiter des Finanzamts Friedrichshafen, Herr Patrick Schellhorn, für Fragen zur Verfügung.

Die Grundsteuerreform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Auf Grund des vom Land neu vorgegebenen Berechnungsverfahrens der Grundsteuer müssen auch die kommunalen Hebesätze neu fest- gelegt werden. Dies hat Auswirkungen für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstü- cken. Mit dem Hebesatz bestimmt der Gemeinderat, wie hoch die Grundsteuerbelastung sein wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. Die Kommune errechnet anhand der Gesamtsumme, wie hoch der Hebesatz sein muss, um das angestrebte Aufkommensniveau zu erreichen. Derzeit geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass sich die Grundsteuer B aufkommensneutral (= Entspricht in der Gesamtsumme den Einnahmen der Grundsteuer aus den Vorjahren) zwischen 100 bis 130 von Hundert bewegen wird. Der Gemeinderat der Gemeinde Langenargen wird voraussichtlich in der öffentlichen Januar-Sitzung über die Beibehaltung des Aufkommens oder die Erhöhung beschließen.

Im Rahmen der Einwohnerversammlung wird über die Verfahrensweise der Berechnung der Grundsteuer im allgemeinen Auskunft gegeben. Fragen zu einzelnen Grundstücken können nicht beantwortet werden.

Für alle Interessierten, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, bieten wir an Ihre Fra- gestellungen im Vorfeld oder Nachgang zu beantworten. Bitte senden Sie hierzu eine Mail an Frau Jasmin Heine (heine@langenargen.de).

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025 stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen unter der Rubrik „Aktuelles“ zur Verfügung und werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Die während der Versammlung gezeigte Präsentation kann ab Donnerstag, 28.11.2024 auch auf der Homepage abgerufen werden.

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