Generelles Entnahmeverbot für Oberflächengewässer

Bodenseekreis

Ab Freitag, 29. Mai bis vorläufig 29. Juni 2026 gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamts ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Das Verbot betrifft sowohl Entnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die bereits genehmigte Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. HIER

An der Argen bei der Fahrradbrücke
Kein Rauschen des Wasserfalls mehr
Argenmündung

Aktualisiert: 29.5.2025, 19.44 Uhr

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