++++aktuelle Ergänzung zu ” Fassaden der Demokratie”+++++++
Überlingen hat dasselbe Problem mit der Interimsregierung. Dort haben die neuen Gemeinderäte in Eigeninitiative an die Rechtsaufsicht und das RP Tübingen geschrieben, weil sie auch der Ansicht sind, dass dort in der Übergangszeit Entscheidungen auf der Tagesordnung standen, die weitreichend sind und nach §30 Abs. 2 ,Satz 4 ( Änderung GEMO BW 28.10.2015) nicht mehr vom nur noch geschäftsführenden Gemeinderat gefällt werden dürfen.
Es wäre schon ein Zeichen, wenn unsere “Neuen” ebenfalls an das RP schreiben würden, um die TOPs der letzten Sitzung beleuchten zu lassen! Ansonsten gibt es doch ein „Weiter so!“
Zur Sache von der BÜB plus in Überlingen heute:
Diese Mail wurde AGORA heute mit der Erlaubnis zum Abdruck von Herrn Diestel, BÜBplus geschickt:
“In Sachen §30/2 GemO haben wir auch einen Fall, in dem ein jetzt gefasster GR Beschluss gegen die GemO verstößt. Trotz eines vorherigen Antrages aus dem GR für Absetzung des TOPs.
Der Absatz 2 ist m.M. nach eine Muss-Formulierung, keine “Kann”.
Und wenn ein BM trotz vorherigem Hinweis und Antrag dagegen verstößt, indem er den TOP zulässt, ist das gesetzeswidrig und müsste eigentlich aufgehoben werden. Entsprechend haben wir es als neu gewählte G-Räte beim RP beantragt. Wir haben angekündigt, bei einer negativen Bescheidung Rechtsmittel zu prüfen.”
Der genaue Wortlaut des Briefes der BÜBplus an das RP Tübingen ist jetzt hier zu finden.
++++Ergänzung heute 18.44Uhr:+++++
Leider gibt es bis heute immer noch keinen Kurzbericht zu unserer Sitzung vom 5.Juni .2019 in LA. Man darf gespannt auf das Langprotokoll sein, das ja bis zur nächsten Sitzung am 15.7.2019 vorliegen und genehmigt werden muss. Danach kann die Bürgerschaft auf Antrag Einsicht nehmen. Ab Herbst gibt es dann das Ratsinformationsgesetz (RIS) und alle Protokolle von öffentlichen Sitzungen sind dort öffentlich.