Kaufen und Bauen

Gräbenen VI

Der Gemeinderat hat gestern einstimmig eine Satzung  über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Langenargen zur  Sicherung  der städtebaulichen Entwicklung im Sinne  des § 25 Abs.1 Nr.2 BauGB für  den  Bereich  Gräbenen VI beschlossen.

Damit bekommt die Gemeinde Handlungsspielraum und kann mögliche Spekulationen verhindern. Die  Erklärungen zum Sachverhalt  entnehmen Sie bitte den Sitzungsvorlagen auf der Homepage LA hier.

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

Kommentar verfassen

Powered by WordPress.com. von Anders Noren.

Nach oben ↑

%d