Gräbenen VI

Der Gemeinderat hat gestern einstimmig eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Langenargen zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs.1 Nr.2 BauGB für den Bereich Gräbenen VI beschlossen.
Damit bekommt die Gemeinde Handlungsspielraum und kann mögliche Spekulationen verhindern. Die Erklärungen zum Sachverhalt entnehmen Sie bitte den Sitzungsvorlagen auf der Homepage LA hier.
Kommentar verfassen