Flucht und Asyl: Aktueller Lagebericht für den Bodenseekreis und Dezember-Rückblick
Im Dezember 2023 hat der Bodenseekreis 124 geflüchtete Menschen aufgenommen (Vormonat: 64), 67 davon aus der Ukraine.
Im Januar rechnet die Kreisverwaltung mit der Ankunft von etwa 100 Personen. Der größte Teil dieser Menschen wird aus Erstaufnahmestellen des Landes hierher zugewiesen. Ein kleinerer Anteil reist eigenständig an. Ende Dezember lebten 1.359 Menschen in den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises (Vormonat: 1.317). Aktuell sind 3.108 Menschen aus der Ukraine bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis als Kriegsgeflüchtete gemeldet. In dieser Saldo-Zahl sind sowohl neuangekommene Personen berücksichtigt als auch rück- und weitergereiste.
Bei anhaltend hohen Zuweisungszahlen und Ankünften im Landkreis ist absehbar, dass der Bodenseekreis voraussichtlich in den kommenden Monaten an den Punkt kommt, an dem keine geregelte Unterbringung mehr leistbar ist. Der Bodenseekreis betreibt derzeit über den Landkreis verteilt insgesamt 26 reguläre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftsküchen und -bädern. Aktuell sind das 1.003 Personen (Vormonat: 993). Wegen der großen Zahl der zu versorgenden Menschen aus aller Welt reichen die Kapazitäten in den regulären Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises nicht aus. Deshalb muss der Landkreis viele Menschen in Notunterkünften in provisorisch hergerichteten Sporthallen oder anderen Liegenschaften beherbergen. Aktuell leben insgesamt 353 Menschen (Vormonat: 366) in vier solcher Notunterkünfte, weitere sind in Planung.
Derzeit wird in Tettnang-Bürgermoos ein ehemaliges Möbelgeschäft als Notunterkunft mit bis zu 170 Plätzen hergerichtet. Zudem soll in Salem-Beuren in einem ehemaligen Pflegeheim eine Gemeinschaftsunterkunft mit bis zu 60 Plätzen entstehen. Aktuell werden hierfür die vertraglichen und baurechtlichen Voraussetzungen geklärt.
Wie schon im letzten Winterhalbjahr hat der Landkreis zudem das Feriendorf Langenargen als provisorische Unterkunft angemietet. Bis maximal 15. März 2024 können dort bis zu 60 Menschen ein Dach über dem Kopf bekommen.
Aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises (sogenannte vorläufige Unterbringung) ziehen die Menschen spätestens nach zwei Jahren wieder aus, in der Regel aber früher. Dann sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz die Städte und Gemeinden gefordert, Unterkünften zu organisieren, sofern die Betreffenden das nicht selber schaffen. Aktuell nimmt der Landkreis jeden Monat deutlich mehr Personen auf, als aus seinen Unterkünften ausziehen. Deshalb gibt es einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Gemeinschafts- und Notunterkünften.
Informationsportale des Landkreises für Geflüchtete und Menschen, die helfen wollen:
www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht
https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/asyl-migration/ukraine-flucht/
https://integreat.app/bodenseekreis/de

Ergänzendes: Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html)
Zum Stichtag 30. Juni 2023 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,57 Millionen Menschen, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen (31 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr 67 Prozent von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.
Darunter sind:
- 44.455 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
- 755.626 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- 307.471 subsidiär Schutzberechtigte
- 178.845 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
- Weitere 292.000 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher Umstände bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.
Zudem lebten rund 276.512 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 169.907 „ausreisepflichtige“ Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten. In der Summe ergibt das rund 2 Millionen Schutzsuchende.Quelle
Hinzu kommen rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine, die Stand: 30. Juni 2023 im AZR erfasst sind. Etwa ein Drittel von ihnen sind Minderjährige. Von den geflüchteten aus der Ukraine haben 80 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehenden Schutz). Neun Prozent haben diese beantragt und noch nicht erhalten – acht Prozent haben einen Asylantrag gestellt. Rund drei Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen.Quelle
Aktualisierung, 10.32 Uhr:
Das Unwort des Jahres lautet: “ Remigration“ hier:
„[. . . ] Der harmlos daherkommende Begriff Remigration wird von den völkischen Nationalisten der AfD und der Identitären Bewegung benutzt, um ihre wahren Absichten zu verschleiern: die Deportation aller Menschen mit vermeintlich falscher Hautfarbe oder Herkunft, selbst dann, wenn sie deutsche Staatsbürger sind“, begründete der diesjährige Gastjuror, CDU-Politiker Ruprecht Polenz, die Wahl.[. . .]“
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