Ferienwohnungen in Langenargen
Am letzten Montag in der Gemeinderatssitzung beschäftigte man sich mit einem Antrag der Offenen Grünen Liste (OGL) zur Zweckentfremdungssatzung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen. Was sich hinter dem Wortungetüm verbirgt, kann man hier unter TOP 8 nachlesen. Dort findet man auch den Text des Antrages.
Gemeinderat Kraus (OGL) erläuterte die Beweggründe der OGL, die zu dem Antrag führten. Zunächst hielt er fest, dass die OGL nicht grundsätzlich gegen Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen sei. Allerdings erlebe man immer wieder, dass unkontrolliert Wohnraum in Ferienwohnungen umgewidmet würde. Daher plädiere die OGL dafür, einen Konsens über die Anzahl der Ferienwohnungen im Ort herbeizuführen.
Der Fraktionsvorsitzende Terwart von der CDU gab zu bedenken, dass die Durchsetzung mit juristischen Hürden verbunden sei. Daher wolle die CDU einen Alternativantrag einbringen, der zunächst nur eine juristische Prüfung vorsehen solle. Die OGL betonte, dass diese Prüfung in ihrem Antrag enthalten sei.
Gemeinderat Dillmann von der FWV brachte den Antrag ein, die Möglichkeit einer Zweckentfremdungssatzung überhaupt nicht prüfen zu lassen. Damit würde ein Eingriff in das Eigentum vorgenommen. Er sprach von Enteignung. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Schließlich wurde der Antrag der OGL angenommen.
Dafür stimmten: GRätin Porstner ( FWV), GR Hanser (FWV), GR Padberg (SPD), GR Kraus(OGL), GRätin Köhle ( OGL), GR Dr. Ziebart,(OGL) GRätin Falch(OGL), BM Münder.
Dagegen: GR Brugger (FWV) GR Lemp,(FWV) GR Dillmann(FWV), GR Krug (CDU), GR Vögele(CDU), GR Terwart (CDU), GR Wocher(CDU)
Bildinfo: Beitragsfoto aufgenommen in LA, 27.6.2023 (c) AGORA-LA
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