CORRECTIV-Veröffentlichung Geheimplan Deutschland

Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt. 

Das schreibt CORRECTIV hier:„ Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Klaus Nordmann, einem Unternehmer aus NRW und AfD-Großspender. CORRECTIV beschrieb in der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland“, dass der Name von Klaus Nordmann von dem Gastgeber des Treffens, Gernot Mörig, im Zusammenhang mit Spenden genannt worden [. . . ]“

Titelbild: CORRECTIV

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