Nachgefragt
Es gab im Laufe des Sommers immer wieder Unklarheiten und Unsicherheiten, wie die Aufsicht im Strandbad geregelt ist (s. hier). Daher hat AGORA-LA zunächst einmal bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen nachgefragt. Das waren die Fragen und Antworten:
Sehr geehrte Frau Krieg,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir die spezifische Situation am Bodensee in Langenargen nicht aus der Ferne bewerten können. Gerne nehmen wir Bezug auf Ihre Fragen und beantworten diese allgemein.
AGORA-LA: Wie viele ausgebildete Aufsichtspersonen sind nötig, um den Seezugang, der über einen langen Steg weit entfernt vom Becken aus im Notfall kaum zu beaufsichtigen ist, zu sichern?
Die Anzahl der Wasseraufsichtskräfte für ein Naturbad richtet sich nach verschiedenen Kriterien und kann nicht pauschal festgelegt werden. Die/Der Badbetreiber/-in hat anhand der folgenden Kriterien zu bestimmen, wie viele Wasseraufsichtskräfte für das jeweilige Naturbad erforderlich sind.
- Art und Größe des Naturbades,
- Überschaubarkeit der Wasserflächen und der gesamten Anlage des Naturbades,
- vorhandene Attraktionen (z. B. Sprunganlagen, Großspielgeräte),
- zu erwartende Nutzerfrequenz,
- Nutzung durch andere Wassersportaktivitäten,
- spezielle Sonderaktivitäten der Nutzer,
- Aufgabenvielfalt und zu erwartende Inanspruchnahme der Wasseraufsicht.
AGORA-LA: Wenn die gelbe Fahne weht, heißt es immer, dass man nur auf eigene Gefahr im See schwimmen kann und deshalb keine Aufsicht gestellt werden muss. Ist das korrekt?
Wenn es sich um eine öffentliche Badestelle handelt, kann eine solche Flaggenregelung zulässig sein.
AGORA-LA: Es sind nicht alle Kräfte voll ausgebildet. Welche Mindestanforderungen an das Aufsichtspersonal werden verlangt?
Gemäß der DGfdB R 94.12 müssen Wasseraufsichtskräfte folgende Anforderungen erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt und
- rettungsfähig sein sowie
- eine für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung,
- die Ausbildung in Erster Hilfe und in der Herz-Lungen-Wiederbelebung (nach den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH)) und
- eine Vertrautheit mit dem Bad, seiner Ausstattung (insbesondere EH-Ausstattung, Anm. AGORA-LA: Erste Hilfe) und seinen betrieblichen Abläufen besitzen.

Die Firma PVM hat schließlich am 1.8.2024 in Kenntnis der Antworten der Deutschen Bädergesellschaft vom 15.7.2024 geantwortet:
Alle unsere Aufsichtskräfte sind nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ausgebildet und unterwiesen, wie sie die Aufsicht im Strandbad wahrnehmen müssen. Die Wasserfläche im See kann von verschiedenen Punkten aus eingesehen werden, sowohl von der Plattform als auch von anderen Stellen am Ufer. Wir planen unsere Einsatzzeiten so, dass es zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist, unsere Arbeit ordnungsgemäß auszuführen. Bürodienste sind in der Aufsichtsschicht nur im Zeitraum von 13 bis 16.30 Uhr vorgesehen, und auch dann ist immer eine Aufsichtskraft im Außenbereich präsent.
Wir werden Ihren Hinweis auf die vermeintlich unbesetzte Plattform genauer überprüfen, denn das entspricht nicht unserem Qualitätsanspruch. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass ein Notschalter auf der Plattform nicht verpflichtend ist, da wir immer Aufsichtskräfte in diesem Bereich stellen, die im Notfall schnell eingreifen können. Die gelbe Fahne weist darauf hin, dass das Baden im See auf eigene Gefahr erfolgt, da wir keine Garantie für die Wasserqualität und die Wetterbedingungen übernehmen können. Wir bitten alle Badegäste, die sich im See aufhalten, um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Ergänzungen von AGORA-LA:
Es ist leider häufig immer noch so, dass der See nur vom Becken aus gesichert wird. Besonders morgens um 9 Uhr ist oft keine Aufsicht auf der Plattform. Man muss dann immer darauf hinweisen, dass man im See schwimmen geht. Dann kommt jemand zur Plattform. Inzwischen klappt es auf diese Weise, jedoch fehlt die Aufsicht dann an anderer Stelle. Auch die Entfernung des Notschalters ist nicht zu verstehen. Wer immer für dessen Installation zuständig ist, er gab im Notfall ein Gefühl der Sicherheit.
Wir wissen alle, dass ausgebildetes Personal kaum zu finden ist. Allerdings sollte gerade jetzt in der Ferienzeit ein risikoloses Schwimmen im See möglich sein. Besonders Gäste, die zuhause nur ein Chlorwasserbecken haben, genießen das sichere Schwimmen im See!
Vorbildlich ist die Aufsicht übrigens an Sonntagen, an denen die DLRG auf der Plattform Dienst hat!

Zum Thema auf AGORA-LA hier: In diesem Beitrag ging es auch darum, dass man ein neues Ticket lösen muss, wenn man das Baden unterbricht, um beispielsweise ein Kleinkind zum Mittagsschlaf hinzulegen. Diese Lösung ist tatsächlich nicht familienfreundlich. Das hat AGORA-LA nun selbst mit Enkelkind erfahren müssen. Ob der Missbrauch tatsächlich so groß ist, dass wesentliche Beträge dem Betreiber und damit der Gemeinde verloren gehen? Man könnte das Ticket doch mit Namen /Ausweis hinterlegen, um es später erneut nutzen zu können. . . . Wir sind doch ein Touristenort und alle jammern über sinkende Gästezahlen) laut DBT im Juli hier: „[. . . .] Bei den Übernachtungen gab es nach Angaben der DBT zum Beispiel in Langenargen im ersten Halbjahr ein Minus von mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. [. . . ]“
Das Strandbad dürfte ein Thema für das Amt für Tourismus bleiben.
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