Ortsverband Kressbronn, 16.9.2024
Bebauungsplan für massiven Hotelneubau am Ufer des Bodensees in Kressbronn vermutlich rechtswidrig
In der Sitzung vom 20. 3. 2024 hat der Gemeinderat Kressbronn mehrheitlich den Bebauungsplan für ein Hotel (120 Zimmer) auf dem Westteil der ehemaligen Bodan- werft beschlossen.
Die bestehenden Schutzwirkungen (Landschaftsschutzgebiet, Regionaler Grünzug, FFH-Zone) wurden, bzw. werden von den zuständigen Behörden mit teilweise unzu- treffenden Argumentationen aufgehoben.
Regierungspräsidium Tübingen (RPTü) und Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) äußerten zunächst schwerwiegende Bedenken, dass der Hotelneubau gegen die Raumplanung im geschützten Uferbereich verstoße.
In einem sogenannten „Raumordnerischen Vertrag“ zwischen der Gemeinde Kressbronn, dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Investor wurde festgelegt, dass es sich um ein Familienhotel handle, welches zwingend am Seeufer liegen müsse. Damit waren die zuvor geäußerten Bedenken plötzlich gegenstandlos.
Der“ Raumordnerische Vertrag“ unterschlägt, dass zwischen Hotelgelände und Ufer ein Uferstreifen liegt (siehe Plan), der nicht zum Baufenster gehört und dem noch ein Jachthafen mit ca. 50 m Länge vorgelagert ist. Die Regelungen zum Familienhotel sind unpräzise und können in der Praxis leicht in Richtung Tagungshotel manipuliert werden
Zusammen mit dem NABU fordert der BUND, dieses Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft des Strandbades von jeglicher Bebauung freizuhalten und in einen allgemein zugänglichen Park umzugestalten und an die bestehende Promenade anzubinden.
Wir erwägen, rechtliche Schritte gegen den Satzungsbeschluss einzuleiten. Ein vom BUND in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan im Widerspruch zu den Vorgaben der Raumordnung steht und daher rechtswidrig ist. So bestimmt beispielsweise der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg, dass die „engere Uferzone“ von weiterer Bebauung und Verdichtung freigehalten werden muss. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden- Württemberg hat im Falle Überlingen kürzlich bestätigt, dass diese Vorschrift für eine Seegemeinde verbindlich ist.
Unsere Recherchen zum Baugenehmigungsverfahren legen außerdem nahe, dass bei den Beratungen im Gemeinderat die Stellungnahmen eines wesentlichen Trägers öffentlicher Belange (TÖB) nicht vollständig in die Abwägungsentscheidungen eingeflossen sein könnten. Wir sehen darin einen rechtlichen Mangel in der Beschlussfassung im Gemeinderat.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem akuten Hochwasser-Risikogebiet mit ausgewiesener Überschwemmungsfläche. Ein Gutachten aus dem Jahre 2021 erweist sich vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse im Juni 2024 als absolut unzutreffend. Ausreichende Retentionsflächen wurden nicht vorgesehen und damit wächst durch den massiven Neubau das Hochwasserrisiko für die umliegende Bebauung.
BUND Ortsverband Kressbronn
Hubert M. Schuh Dr. Hans Güde

Anlagen:
- 1) Planskizze des Bebauungsgebiets ( Eingangsfoto AGORA-LA)
- 2) Foto Überschwemmte Fläche im Plangebiet,
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