Zur Recherche vom 10. Januar 2024
Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen wegen der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ abgeschmettert. Einer der Kläger versucht seit fast zwei Jahren eine „Gegenerzählung“ zu setzen. Nun hat das Gericht sehr klar geurteilt, schreibt CORRECTIV hier. Es lohnt sich den gesamten Beitrag zu lesen. Denn:
„[. . . ]“ Diese Einschüchterungsklagen richten sich nicht nur gegen einzelne Medienhäuser – sie sind ein Angriff auf die Pressefreiheit als Institution. Wo rechtliche Mittel zur politischen Abschreckung instrumentalisiert werden, steht nicht nur die Arbeit investigativer Journalistinnen und Journalisten auf dem Spiel, sondern das demokratische Fundament einer freien Öffentlichkeit.[. . . ]“
Beitragsbild:(c) CORRECTIV
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