kommt noch nicht an
Der Weg eines Gesetzes kann verschlungen sein. Wenn es dabei dann auch noch um sehr viel Geld geht, kann es schnell unübersichtlich werden.
So kann man hier nachlesen, dass das Gelder bei den Schulen nicht ankommen: „[. . . ]Insgesamt stehen den Bundesländern 100 Milliarden Euro aus dem von der Regierung Merz aufgelegten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Bereits ab diesem Jahr soll Geld an Kommunen fließen: zum Beispiel für den Bau und die Sanierung von Schulen. Zudem besteht ab dem Sommer 2026 bundesweit ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Deshalb hoffen Landkreise, Städte und Gemeinden, den Ganztagsausbau auch aus Mitteln des Sondervermögens vorantreiben zu können. [. . . ]“
So einfach ist jedoch die Gesetzeslage nicht: Ein Fachgesetz zur Unterstützung des Ganztagsausbaus verbietet die Doppelförderung aus Bundesmitteln. Wieso Doppelförderung ? Bekommt eine Kommune bereis Mittel für denGanztagesbetrieb einer Schule, kann sie nicht gleichzeitig Geld für den Bau und die Sanierung aus dem Sondervermögen des Bundes bekommen. Doppelförderung hat der Gesetzgeber im Länder- und Kommunalgesetz zum Sondervermögen Infrastruktur (LuKIFG) nicht festgeschrieben.
Alles nicht so einfach. Da muss man wohl nacharbeiten. (s. auch hier)
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