Im Gemeinderat am 27.4.2026
„[. . . ] Bei vier Gegenstimmen (GR Terwart , GR Vögele, GR Krug, GR Maier) stimmte der Gemeinderat dem geänderten Beschlussvorschlag zu, gemeinsam mit dem Gemeindeverwaltungsverband eine auf fünf Jahre befristete Stelle für Planung und Koordination im Bevölkerungsschutz einzurichten.“ So heißt es im Kurzbericht. (vgl. hier)

Für die Erläuterungen(vgl. hier) war der Kreisbrandmeister Alexander Amann anwesend. In der Sitzungsvorlage (s.o.) war zu lesen: „[. . .] Die Stelle erschöpft sich nicht in der einmaligen Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, sondern bewegt sich innerhalb einer viel größeren, dauerhaft angelegten Aufgabenwelt. Die oben beschriebenen Aufgaben zeigen, dass fortlaufende Tätigkeiten bestehen, welche bearbeitet werden müssen. Die Stelle ist daher nicht projektbezogen, sondern eine dauerhafte Schlüsselposition für Sicherheit, Koordination und Krisenresilienz. Eine befristete Stelle würde zu Wissensverlust, mangelnder Kontinuität und wiederkehrenden Einarbeitungsphasen führen. Gerade im Krisenfall ist jedoch Verlässlichkeit entscheidend. Die Kommunen und ihre Einwohnerinnen und Einwohner sollen sich darauf verlassen, dass eine erfahrene und eingearbeitete Fachkraft dauerhaft verfügbar ist. Zudem ist der Arbeitsmarkt in diesem Bereich angespannt, sodass qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber sich kaum auf befristete Stellen bewerben [. . . ]“

Im Anschluss war eine lebhafte Diskussion über die Kosten entbrannt, die schließlich zu der oben dargestellten Abstimmung führte. So wies der Fraktionsvorsitzende Terwart ( CDU) darauf hin, dass man doch bisher schon Pläne gehabt habe, wozu man denn nun neue brauche, er sehe das große Ganze nicht, man sei doch vorbereitet, warum noch mehr. G-Rat Vögele( CDU) ergänzte, es sei doch etwas da, daher brauche es keine Vollzeitstelle. Hauptamtsleiter Bitzer machte jedoch deutlich, dass man als Verwaltung die dargestellten Aufgaben nicht noch zusätzlich stemmen könne. Auch BM Ole Münder hielt die Stelle für sinnvoll. Er gab zu bedenken, dass der Schaden größer sein werde, wenn man nicht ausreichend vorbereitet sei. Die Fraktionsvorsitzende der OGL, Köhle, verwies auf mögliche Haftungsprobleme der Gemeinde, wenn man nicht ausreichend vorbereitet sei. Abschließend gab GR-Rat Rautenberg (OGL) zu bedenken, dass man doch mit der Schaffung dieser Stelle die Prävention von Katastrophen -z.B. Prophylaxe, klimabewusster Flächenverbrauch, präventiver Hochwasserschutz – mit in Blick nehmen könne.
Es gab im Ergebnis schließlich doch nur eine auf fünf Jahre befristete Stelle, die sich die drei Gemeinden dann mit 20-40-40 Prozent teilen sollen.
Was machen die Nachbarn?
Die Kressbronner hatten bereits in ihrer Märzsitzung (vgl. hier) über das Thema abgestimmt: „[. . . ]Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 25. März 2026 mit einem wichtigen Zukunftsthema befasst und der gemeinsamen Schaffung einer Stelle für Planung und Koordination im Bevölkerungsschutz beim Gemeindeverwaltungsverband mehrheitlich zugestimmt. Für den Fall, dass es zu keiner gemeinsamen Stelle beim Gemeindeverwaltungsverband kommt, hatte die Verwaltung alternativ die Schaffung einer gemeinsamen Stelle mit der Gemeinde Langenargen bei einer Kostenteilung zu 50 % bzw. die Schaffung einer 50-%-Stelle bei der Gemeinde Kressbronn a. B. vorgeschlagen. Dies wurde vom Gemeinderat beides mehrheitlich abgelehnt.[. . .]“ Eriskirch muss wohl noch abstimmen. Lehnt Eriskirch ab, sind die Beschlüsse von Kressbronn und Langargen hinfällig.
Weiterführendes zum neuen Landeskatastrophenschutzgesetz des Landes BW hier
Aktuelles zum Klima in Europa hier im Copernicusbericht, Ergänzende Erkenntnisse hier.
Kommentar verfassen