
Zur Protokollierung der Fragen zur Einwohnerfragestunde wurde seitens der Rechtsaufsicht der Anfragenden geantwortet:
„Bei einer Einwohnerfragestunde werden die dort gestellten Fragen vom Vorsitzenden beantwortet. Es findet in diesem Zusammenhang keine „Verhandlung des Gemeinderates“ statt. Insofern ergibt sich im Hinblick auf die Vorschriften des § 38 GemO auch keine rechtliche Verpflichtung, den Inhalt der Einwohnerfragestunden in die Niederschrift aufzunehmen. Was in die Niederschrift aufzunehmen ist, entscheiden der Schriftführer und der Vorsitzende im Rahmen von § 38 GemO und der Geschäftsordnung nach pflichtgemäßem Ermessen.“
Kommentar: Es wurde seitens der Verwaltung inzwischen rückgemeldet, dass die Fragen im ausführlichen Protokoll sehr wohl protokolliert werden. Es bleibt zu hoffen, dass mit der Einführung des Ratsinformationssystems die Fragen dann für alle Interessierten sichtbar werden.
Gesamteinschätzung:
Die neu gewählten Gemeinderäte haben eine Veränderung in der Hand. Eine Veränderung hin zu neuen Umgangsformen in und außerhalb des Gemeinderates, die den Bürger*innen eine Politik des Gehörtwerdens vermittelt. Das bedeutet für die neuen Gemeinderäte aber auch eine Abkehr von Harmonie- und Wohlfühlgedanken. Es wird ein willensstarker Gemeinderat gebraucht, der nachfragt und nicht alles wie narkotisiert gleichsam apathisch hinnimmt. Außerdem gilt es den Druck aus dem vermeintlich durch Sachzwänge explodierenden Kessel einer hektischen Verwaltung zu nehmen. Viele Entscheidungen wären mit mehr Ruhe und Bedacht sowie fachkundiger Beratung besser getroffen worden! Ein Gang runter bei Projekten, weitsichtige Vorbereitung und Muße – und mit weniger Pflastersteinen -sind gefordert!

Kommentar verfassen