
Aktuelle Rückmeldung der Rechtsaufsicht vom 24.6.2019
„Es wird in Bezug auf §30 Abs.2 Gemeindeordnung BW (GEMO) rückgemeldet, dass unter Berücksichtigung einschlägiger Kommentierungen zur GEMO der bisherige Gemeinderat die „Geschäfte“ weiterführt und dass darunter eine beschränkte Legitimation zu verstehen ist.“ So die erste Rückmeldung vom 6.6.2019 der Rechtsaufsicht(vgl.https://agora-la.org/2019/06/08/interimsregierung-langenargen/)
Die Gemeindeverwaltung wurde dann von der Rechtsaufsicht zu einer Stellungnahme aufgefordert, die nun vorliegt. Ich zitiere aus der aktuellen Mail vom 23.6.2019
„Wie seitens der Gemeindeverwaltungen Langenargen hierzu berichtet wurde, besteht der Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde und der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH (DBT) bereits seit dem Jahre 2016. Sofern der Vertrag nicht hätte weitergeführt werden sollen, hätte er bis zum 30.06.2019 gekündigt werden müssen. Ein Aufschieben dieser Entscheidung bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderates war aus Sicht der Gemeindeverwaltung daher gerade nicht möglich, da die konstituierende Sitzung des neu gebildeten Gemeinderates erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.“
Kommentar: Der Termin der Kommunalwahl war lange bekannt, ebenso der Termin zur Verlängerung des Kooperationsvertrages. Es wäre also möglich gewesen, die Entscheidung über Kündigung oder Fortführung des Vertrages in einer Gemeinderatssitzung vor dem Termin der Kommunalwahl am 26.5.2019 und nicht in der Interimszeit herbeizuführen. Andere Städte, z.B. FN haben im Vorfeld die Sitzungsrunden des alten Gemeinderates mit Blick auf eben diese Neuerung über die Interimszeit entsprechend abgeschlossen.
Weiter heißt es in der Mail der Rechtsaufsicht:
„Zu diesem Punkt hat die Gemeindeverwaltung Langenargen zudem berichtet, dass den Gemeinderatsmitgliedern die für die Entscheidung erforderlichen Sitzungsunterlagen ordnungsgemäß und rechtzeitig zugegangen sind. Lediglich als zusätzliche Information wurde allen Gemeinderäten eine aktualisierte Version der Kooperationsvereinbarung am Vortag zur Sitzung übersandt(ein Gemeinderat hatte offensichtlich Probleme mit seinem Drucker und konnte sich die Unterlage nicht ausdrucken). Die Gemeinde erhielt diese Version von der DBT allerdings auch erst am Tag zuvor (03.06.2019), so dass eine frühere Übersendung nicht möglich war. Gegenstand der Entscheidung war jedoch nicht besagte Kooperationsvereinbarung, sondern die Frage, ob die Gemeinde die Zusammenarbeit mit der DBT zum 30.06.2019 aufkündigt oder nicht. Der Weiterführung der Kooperation wurde vom Gemeinderat nach Information der Gemeindeverwaltung dann einstimmig zugestimmt.“
Kommentar: Es ging zwar um die Weiterführung des Kooperationsvertrages von 2016, aber für die Entscheidung war die Kenntnis des Kooperationsvertrages samt aktualisierter Version von Bedeutung. Aus der Sitzungsvorlage geht hervor, dass die neue Kooperationsvereinbarung modifiziert und unmittelbar nach Beschluss gültig werden würde. Genau deshalb handelt es sich nicht lediglich um eine zusätzliche Information. Die Gemeinderäte hätten unter üblicher Fristwahrung rechtzeitig Kenntnis von der Modifikation haben müssen. Alleine aus diesem Sachverhalt ist zu bezweifeln, ob die Entscheidung des Gemeinderates rechtmäßig zustande gekommen ist.
Weiter erklärt die Gemeindeverwaltung der Kommunalaufsicht: “Die Gemeinde erhielt diese Version (Anm Kooperationsvereinbarung) von der DBT allerdings erst am Tag zuvor (3.6.2019), so dass eine frühere Übersendung nicht möglich war“
Kommentar: 1. Die Gemeindeverwaltung hätte diese neue Vereinbarung rechtzeitig bei der DBT einfordern müssen.
2. Unter Hinweis auf die zu späte Zusendung der Vereinbarung hätte die Gemeindeverwaltung als Kundin und Pilotgemeinde bei der DBT eine Verlängerung des Kündigungstermins durchsetzen können.
Fazit:
Der BM hätte alle Argumente auf seiner Seite gehabt, eine Verlängerung der Kündungsfrist zu verlangen. Es ist offensichtlich, dass er dies gar nicht gewollt hat. Das einstimmige Abstimmungsverhalten der alten Gemeinderäte spricht dabei auch noch für ihn!
Man darf ihnen zugutehalten, dass sie wohl mit den verwirrenden Beschlussvorlagen überfordert waren. Es muss Sache der Neuen sein, dass so etwas sich nicht wiederholt. Dafür hat der/die Wähler*innen votiert!
Anm. der Redaktion: es wurde noch Stellung zur Protokollierung der Einwohnerfagestunde genommen. Dieser Beitrag wird wetterbedingt morgen veröffentlicht…

Da kann ich nur sagen, er Bürgermeister hat 25 Jahre Erfahrung (laut eigener Aussage) und mit hätte, hätte kommt die LA-APO” (für die Jungen: Ausserparlamentarische Opposition, wer es nicht kennt bitte googeln) hier nicht weiter.
Zudem hat der Gemeinderat geschlossen zugestimmt!
Wo sind denn die Günen geblieben?
Haben Sie das Wahlergebnis verdient?