Kopflos

Herkulesaufgabe

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Es wurde in Zusammenhang mit der Terminierung der Sitzungen nach der Kommunalwahl bereits an dieser Stelle auf die unglücklich gewählten Sitzungstermine   verwiesen. So waren nach der Wahl verschiedene Themen der alten Legislaturperiode noch nicht abgeschlossen, so dass dann ein scheinbarer Termindruck (z.B Abstimmung DBT) entstand, der eigentlich unnötig war. Wie berichtet, war nun leider das Protokoll dieser Interimssitzung im Juni zur vergangenen Sitzung auch nicht fertig. Dass nun in der letzen Sitzung am 15.7.2019 wieder TOPS zu lesen waren, die die Neuen gerne mit abgestimmt hätten, verwundert schon und hat manchen Neuen im Publikum verärgert. Auf Nachfrage von AGORA bei der Rechtsaufsicht, wann denn der Wahlprüfungsbescheid an die Gemeinde LA verschickt wurde, nannte die Behörde den 18.6. 2019. Mit anderen Worten, die Frist für den Bescheid, die gemäß Kommunalwahlgesetz (KomWG) mit einem Monat angegeben wird, wurde sogar unterschritten.

Ergänzung, heute 15.51 Uhr: bisher steht auf der Homepage LA immer noch das vorläufige Wahlergebnis.

Kommunalwahlgesetz (Kom WG) §30
Wahlprüfung
 : Die Gültigkeit der Gemeindewahlen und der Wahl der Kreisräte ist durch die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu prüfen. Wird die Wahl von der Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb dieser Frist nicht beanstandet, ist sie als gültig anzusehen. ……Hat die Wahlprüfungsbehörde die Wahl für gültig erklärt oder nicht beanstandet, ist der gewählte Gemeinderat unverzüglich zu seiner ersten Sitzung einzuberufen.

Damit soll vermieden werden, dass sich der Amtsantritt des gewählten Gemeinderates bis zur Rechtskraft von Entscheidungen über Wahlanfechtungen um mehrere Jahre verzögert. 

Fazit: Mit ein wenig geschickterer Planung hätte man die Sitzungsrunde mit wichtigen Themen aus der Sitzungsperiode des scheidenden Gemeinderates vor der Wahl, wie in Friedrichshafen geschehen, abschließen können. So lautete ja auch die Empfehlung des RP Tübingen an Friedrichshafen, die dann durch den OB Brand an die Räte bereits frühzeitig im Jahr versandt wurde. Offensichtlich aus dem Grund, dass diese Wahl die erste Kommunalwahl nach dem neu eingefügten § 30 Abs.2 Satz 4 (GemO) ist.

Nun ist bei uns als eine kleinere Gemeinde die Rechtsaufsicht im Landratsamt zuständig. Vielleicht kam von dort kein Hinweis! Die Vorgehensweise hier in LA verwundert trotzdem.

Dass zum bitteren Ende am letzten Montag BM Krafft das Bild der angsteinflößenden Hydra aus der griechischen Mythologie im Zusammenhang mit den “nachwachsenden” Gemeinderäten aller Fraktionen bemühte, sollte wohl als Scherz gemeint sein, erstaunte jedoch sehr.

Ein kurzer Ausflug in die antike Sagenwelt: Hydra war ein Meeres-Ungeheuer mit vielen Köpfen. Wollte man einen Kopf abschlagen, wuchsen gleich zwei nach. Nur der in der Mitte war unsterblich. Hier kommt der bekannte Held Herkules ins Spiel: das delphische Orakel hatte ihm 12 Aufgaben gestellt. Ein lautet: die Vernichtung der Hydra. Mit göttlicher Hilfe gelingt es ihm das unsterbliche Haupt abzuschlagen, unter einem Fels zu begraben und den Rumpf des Ungeheuers zu zerschlagen. Es erübrigt sich jeglicher Kommentar.

Man kann nur hoffen, dass am Uferfest-Montag dann die Verabschiedung des alten und die Vereidigung des neuen Gemeinderates nicht kopflos, sondern in Harmonie endlich vollzogen wird.Die unsterblichen Götter im Olymp mögen es mit den Sterblichen gemeinsam richten!

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