Recherche zur Sicherheitsfirma in LA

“Allgäu rechtsaußen” berichtet erneut

Die Recherche von  “Allgäu rechtsaußen” wurde heute aktualisiert. Gemeinsam  mit anderen Recherche-Teams werden dort die Hintergründe zur Zertifizierung solcher Firmen im Sicherheitsgewerbe  beleuchtet. Auch  Karin Burger nimmt  das Thema  in ihrem aktuellen “Satiresenf ” wieder auf. 

Weitere Anfragen dazu wurden von AGORA-LA beim  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFAgemacht:

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der bewachungsrechtlichen Vorschriften, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist (BGBl. 2018 I, S. 2666), wird festgelegt, dass das Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA geführt wird und zum 1. Juni 2019 an den Start geht. Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten. Über das Register erfolgt auch die ab dem 1. Juni 2019 verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz.

” Die Gesinnung allerdings kann das Ordnungsamt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsprüfung gar nicht überprüfen. Das bestätigt die zuständige Behörde in Kressbronn am Montag auf Anfrage. Bisher sei es so gewesen, dass der Verfassungsschutz zwar habe abgefragt werden können. Das sei aber nur geschehen, wenn bereits ein gewisser Verdacht vorgelegen habe.” So berichtet “Allgäu rechtsaußen”heute.

Kressbronn nimmt wohl ebenfalls innerhalb des Gemeinde-Verwaltungsverbundes Eriskirch, Kressbronn, Langenargen die Dienste dieser Firma in Anspruch.

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