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Damit wenigstens die mangelnde Augenhöhe zwischen Gemeinderat und Zuschauer nachher ein wenig ausgeglichen wird:

Die Redaktion von AGORA-LA ist über die Gemeinde Eriskirch zum Thema Flächennutzungsplan im Netz fündig geworden. Hier der komplette Link und unten folgend direkt der Textauszug daraus:

7.3.1.2

“. . .nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 BauGB“ bei der Ermittlung des Bedarfs an gewerblichen Bauflächen(G) keine Berechnungsmethode mit pauschalem Flächenansatz (z.B. bezogen auf Einwohnerzahl etc.) bzw. keine einheitliche Empfehlung vor. Als Grund hierfür werden die je nach Betriebsart stark variierenden Bedarfsansprüche von Gewerbetreibenden genannt, durch die ver- einheitlichende Bedarfsmodelle den tatsächlichen Bedarf nur ungenügend abbilden können. Der prognostizierte Gewerbeflächenbedarf muss daher im Einzelfall nachvollziehbar dargestellt und begründet werden.

Durch die raumordnerische Festlegung der drei Gemeinden als Gemeinden, die auf ihre Eigenentwicklung beschränkt sind, wird die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen auf das für die Eigenentwicklung erforderliche Maß beschränkt. Das heißt, Gewerbeflächenentwicklungen, die vorrangig auf die Ansiedlung bisher ortsfremder Unternehmen abzielen, sind nicht zulässig. Hierfür kann im Flächennutzungsplan kein Bedarf geltend gemacht werden. Berücksichtigung können lediglich zusätzliche Flächenbedarfe ortsansässiger Unternehmen finden. Daneben können Flä- chenbedarfe begründet werden, soweit diese aus einer erforderlichen Auflösung bestehender, konfliktreicher Gemengelagensituationen, resultieren.”

Also schön aufgepasst heute Abend!

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