Service des Landes Baden-Württemberg

Wer den genauen Wortlaut der gestern beschlossenen Verordnung für BW in der Fassung vom 22.3.2020 nachlesen will, findet ihn hier .
Unter Punkt 14 .: Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios.
Sie wissen, was das bedeutet: CORONA-Cut in Heimarbeit!!!!!!

Informationen zur CORONA-Situation im Bodenseekreis und zur Verlagerung des Testzentrums Oberteuringen in die Messe FN lesen Sie hier ( 23.3.2020, 12.38 Uhr)
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