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Eine Notverordnung jagt die nächste



Das Kultusministerium (KuMi)verkündet die Verordnung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebes:

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 14. Mai 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Mit der Verordnung wird der Präsenzunterricht auf die Klassenstufe 4 der Grundschule sowie der entsprechenden Klassen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erweitert. Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Verordnung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 29. April 2020 ab dem 18. Mai 2020 außer Kraft gesetzt.

AGORA veröffentlicht den Text der beiden ersten Paragraphen. Bitte den gesamten Text hier nachlesen:

§ 1

(1) Ab dem 18. Mai 2020 wird der Unterricht an den öffentlichen Schulen sowie den Ersatzschulen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 sowie der §§ 2 und 3 wieder aufgenommen. Die Bestimmungen der Corona-​Verordnung zur erweiterten Notbetreuung in der jeweils geltenden Fassung bleiben hiervon unberührt.

(2) Für Schülerinnen und Schüler,

1.        die durch den Fernlernunterricht während des Zeitraums der für die Schulen geltenden Betriebsuntersagung nicht erreicht wurden oder

2.        für die aus anderen Gründen nach Einschätzung der Klassenkonferenz und Zustimmung der Schulleitung ein besonderer Bedarf besteht,

werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Präsenzlernangebote eingerichtet.

(3) Arbeitsformen, bei denen das Abstandsgebot zwischen den Schülerinnen und Schülern nicht gewahrt werden kann, werden nicht praktiziert. Fachpraktischer Sportunterricht findet nicht statt. Dies gilt nicht für den Unterricht und die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die fachpraktische Abiturprüfung in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe der Oberstufe der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Qualifikationsphase) sowie die Prüfungsdurchführung. Für die Zwecke nach Satz 3 ist die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten gestattet.

(4) Soweit der Unterricht noch nicht wieder in der Präsenz aufgenommen wird, findet für alle Schülerinnen und Schüler Fernlernunterricht statt.

(5) Außerunterrichtliche Präsenzveranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann für Leistungen, die zur Unterstützung des Schul- und Unterrichtsbetriebs oder im Hinblick auf den Abschluss oder die Fortsetzung der schulischen Bildung erforderlich sind, wie zum Beispiel durch Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Schulbegleitung oder AV-Dual Begleiter, Ausnahmen zulassen; zum Schulbetrieb gehört auch die erweiterte Notbetreuung.

(6) Der Betrieb von Schulmensen umfasst die Nutzung durch Schülerinnen und Schülern, die am Präsenzunterricht oder an der erweiterten Notbetreuung teilnehmen.

§ 2

Allgemein bildende Schulen

(1) Der Präsenzunterricht findet wieder statt

1.        in der Klassenstufe 4 der Grundschule,

1 a.     in den Klassenstufen 9 und 10 der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen,

2.        in der Qualifikationsphase sowie für die Vorbereitung auf eine Ergänzungsprüfung in Klasse 10 (Latinum, Graecum),

3.        in den Klassenstufen, die an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) den Nummern 1, 1a und 2 entsprechen, sowie den Abschlussklassen der Berufsschulstufe im Bildungsgang geistige Entwicklung, es sei denn, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen im Einzelfall nach Abstimmung mit der Schulverwaltung und dem Schulträger nicht geschaffen werden können,

4.        in den Schulen an nach § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schülerinnen und Schüler ganzjährig das Heim besuchen, sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind, sowie

5.        in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie den entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist, es sei denn, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen im Einzelfall nach Abstimmung mit der Schulverwaltung und dem Schulträger nicht geschaffen werden können.

In den allgemein bildenden Schularten, die in den Nummern 1 bis 5 nicht genannt sind, findet der Präsenzunterricht in den entsprechenden Klassenstufen statt, soweit die Schularten zur allgemeinen Hochschulreife führen, in der Qualifikationsphase.

(2) Der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 an den schulischen Abschlussprüfungen teilnehmen, dient der Prüfungsvorbereitung sowie in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) der Vorbereitung des Abschlusses und Übergangs. Der Unterricht in den schriftlichen Prüfungsfächern ist vorrangig zu erteilen.

Anmerkung AGORA:

Es ist nicht verwunderlich, dass das KuMi schnell und jetzt auch noch notverordnet. Das kennt man. Aber die Umsetzung vor Ort müssen die Schulträger leisten. Man kann nur hoffen, dass es in den letzten Wochen bereits Vorbereitungen zur Planung von umsetzbaren Hygienekonzepten in den Schulen und bei den Schulträgern gab. So ganz unvorbereitet trifft es die Verantwortlichen ja nicht. Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, nach NRW zu schauen. Dort sind die vierten Klassen bereits seit einiger Zeit wieder in der Schule. Die gut entlohnten Staatsdiener, die sich um ihre Existenz keine Sorgen machen müssen, dürften das stemmen. Ob es nicht bei den Öffnungen gleichzeitig und überall mit Nachverfolgung von möglichen Fällen zu schnell geht, lässt einen mit einem mulmigen Gefühl zurück. Vor allen Dingen, wenn man die entsprechenden Kontrollen bei den Gesundheitsbehörden kaum leisten kann. Das zeigt eine Umfrage der tagesschau.de. von gestern.

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