Kehrwoche in den Schulen und Kitas

Hygienekonzepte: mehr als nur kehren. . .

Jetzt wird  geputzt und organisiert. Alles unter Zeitdruck, weil ab Montag  zumindest  schrittweise Schulen und  Kitas laut Kultusministerium (KuMi) für  bestimmte Gruppen wieder  öffnen sollen. AGORA berichtete hier.

Wie die Gemeindeverwaltung damit bei uns in LA in den gemeindlichen  Einrichtungen, die sich ihrer Trägerschaft befinden, umgeht und sich vorbereitet, wollte AGORA von der Verwaltung  wissen. AGORA hatte am letzten Mittwoch nachgefragt. Die  Antwort kam heute von Hauptamtsleiter Bitzer. AGORA veröffentlicht  die Fragen und  Antworten wie folgt:

1. Wer ist für die Erstellung dieses Konzeptes in LA verantwortlich?

Für die Erstellung des Hygienekonzeptes ist in Bezug auf die gemeindlichen Einrichtungen   die jeweilige Einrichtungsleitung zuständig. Dies erfolgt natürlich in Abstimmung mit der Gemeinde als Einrichtungsträgerin.

2. Werden die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft mit Reinigungspersonal aufgestockt und iegt die Reinigung in Händen von privaten Anbietern?

Die Einrichtungen der Gemeinde Langenargen werden durch eine Dienstleistungsfirma gereinigt. Dies betrifft auch die Reinigung in der Schule und in den kommunalen Kitas. In Gesprächen mit der Objektleitung der Reinigungsfirma wurde die Reinigungsintensität erhöht, in Abstimmung mit dem jeweiligen Hygienekonzept. Gleichzeitig wird den Einrichtungen entsprechendes Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, um „Zwischendurchdesinfektionen“ bei Bedarf durchführen zu können.

3. Wie oft wird bisher geputzt und wie wird sich die Putzfrequenz künftig erhöhen ?

Hierzu gibt es für jede Einrichtung einen entsprechenden Reinigungsplan. Eine pauschale Aussage kann dazu nicht getroffen werden. Die Reinigungsfrequenz orientiert sich wie bereits beschrieben am jeweiligen Hygienekonzept der Einrichtung.

4. Bekommen die Kommunen sowohl finanziell als auch konzeptionell vom Land in diesem Bereich Unterstützung ?

Für den Bereich der Schule wurde seitens des Kultusministeriums ein Musterhygienekonzept erstellt, das als Grundlage herangezogen werden kann. In Bezug auf die Kitas wurde solch ein Muster von KVJS, Unfallkasse und Sozialministerium entwickelt. Dies kann ebenfalls herangezogen werden. Zur Unterstützung in finanzieller Hinsicht in Bezug auf die Umsetzung des Hygienekonzeptes kann im Moment keine Aussage getroffen werden. 

Dieses  Musterhygienekonzept  kann man sich  hier anschauen. Eine Erweiterung dieses Musterhygienkonzeptes, das die aktuelle Corona-Pandemie berücksichtigt findet sich hier. Konkret ist dort auf Seite 5 zu lesen :

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, denen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden müssen, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Handkontaktflächen sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich, ggf. auch mehrmals täglich, mit einem tensidhaltigen Reinigungs-mittel gereinigt werden (Das SARS-CoV-2-Virus ist ein behülltes Virus, dessen Lipidhülle durch die Tenside in Reinigungsmitteln inaktiviert wird, sodass eine sorgfältige Reinigung in diesem Kontext ausreichend ist):

Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
Treppen- und Handläufe,
Lichtschalter,Tische, Telefone, Kopierer (Handkontaktflächen),
alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen.

HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtü- cher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.

Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen auf- halten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schü- lerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhal- ten dürfen. Beispielsweise können entsprechende Abstandsmarkierungen in und vor den Toilettenräumen angebracht werden.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Konta- mination mit einem mit Flächendesinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine gezielte Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

Ausblick:

Ein aufwändiger Prozess, der zeigt, dass die Schließung der Einrichtungen leichter ist als die Öffnung. Aus Gesprächen mit Lehrer*innen aus verschieden Kollegien im Umkreis ist zu erfahren, dass die Hauptlast der Organisation natürlich bei den Schulen selbst liegt. Und die versinken in der Flut von Verordnungen. Aber so ist es. Eine Situation, in der alle lernen und vorsichtig sein müssen! Lieber einmal mehr putzen und kehren. Nur dann hat Corona Angst vor Langenargen!

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

1 thoughts on “Kehrwoche in den Schulen und Kitas

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  1. -MANGELNDE HYGIENE-
    WAR, IST UND WIRD IMMER URSACHE FÜR KRANKHEITEN SEIN !
    „Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind -täglich- zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Flächendesinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine gezielte Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.“ [Das funktioniert nur mit eng getakteten Kontrollen, zB im Takt der Schulstunden! Neues Reinigungspersonal wird keine Milliarden, wie die Autoindustrie, fordern.]

    Reinigungsreports in Hotels, Cafes, Kaufhäusern, Airports, Autobahnraststätten weisen aufgrund der hohen Besucherfrequenzen und entsprechenden Nutzungen ein für alle sichtbares (Tranzparenz) Protokoll auf. Dieses muss -stündlich- erfüllt und dokumentiert werden !
    Wieviele Schüler in welchen Schulen? Hunderte? Da macht -stündliche- Reinigung Sinn, ist dringend aus gesundheitlichen Gründen geboten!
    Im juristischen Fall der Fälle, wenn Kinder erkranken und Schäden o.ä. durch Nachlässigkeit erfahren, ist Zuständigkeit von Planung oder Durchführung sekundär. Es wird die Frage nach Verantwortung gestellt. Diese wird dann an Verwaltungstischen gefunden und ggf. eingeklagt!
    Die bürokratische Regelungswut scheint an Adipositas zu leiden. Grundlegendes hygienisches Verhalten hat das Bewußtsein verlassen.

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