Bewusstlos?

Bewusstlos nennt Jan Böhmermann die totgesagten Printmedien in seinem Tweet über die AfD-Beilage im Südkurier und löst damit bundesweit Entsetzen aus. Auch der SPIEGEL berichtet.
Worum geht es ?
Der SÜDKURIER hatte in der vergangenen Woche eine Wahlkampfzeitung mit dem Titel „AfD-Seesicht“ als Beilage veröffentlicht und erntete überregional Kritik. Zu Recht meint AGORA. Dass die von der AfD oft genug als „Lügenpresse“ bezeichneten üblichen Presseorgane nicht zögern, Geld für eine Beilage zu nehmen, die sich vom Layout kaum von dem des SÜDKURIER unterscheidet und somit die Leserschaft in die Irre führt, ist völlig unverständlich. Die Verantwortlichen wussten doch, was sie tun, wenn der SÜDKURIER ausdrücklich auf seiner Titelseite der entsprechenden Lokalausgaben auf die Verantwortlichkeit des AfD-Kandidaten Thorsten Otterbach hinwiesen. Stimmen dazu findet man im Konstanzer SEEMOZ.
Wenn eine Zeitung wie der SÜDKURIER nicht nein sagen kann, ja wer denn dann? Wenn weiterhin Hallen von OberbürgermeisterInnen an AfD- Flügelschläger vermietet werden, wie in Lindau, an Redner, die nachweislich zum rechten Rand innerhalb dieser Partei gehören, dann kneift man. Die Vierte Gewalt, die wir gerade jetzt so dringend brauchen, kapituliert gewaltlos und kassiert auch noch. Der SÜDKURIER sollte wenigstens das Geld, das er für die Beilage bekommen hat, spenden. Aber ob jemand dieses stinkende Geld überhaupt haben will?
Richtigstellungen und Faktenchecks zu den Beiträgen in der unsäglichen Beilage durch den SÜDKURIER wären eine Idee. Trotzdem: Der Imageschaden für die Zeitung dürfte groß sein. Genau das ist das Kalkül der AfD, die sich jetzt wahrscheinlich genüsslich die Hände über ihren Coup gegen die „Lügenpresse”reibt.
Hier druckt SEEMOZ heute die Erklärung der Verlagsleitung beim SÜDKURIER ab. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt hier auf Seite 6: „Bezüglich der Wahlwerbung in Presseerzeugnissen bestehen in Deutschland keine besonderen presserechtlichen Regelungen. Die Presse ist im Gegensatz zum Rundfunk gesetzlich nicht zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet.” Man hätte also durchaus die Beilage ablehnen können.
HIER schreibt KONTEXT dazu
8.03.2021
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