LA regt sich auf

Eigentlich wollte AGORA nichts schreiben, aber einige sachliche Hinweise zum Noliplatz seien hier gegeben, die vielleicht die Gemüter beruhigen.
Zur Chonologie: Im Oktober 2019 wurde ein Antrag der Freien Wähler zur Bewirtung am Noliplatz gestellt. Laut Kurzbericht wurde geprüft und im März 2020 nach Beschluss des Gemeinderates hier im MOBO vom 27.März 2020 ausgeschrieben. Das ist Demokratie. AGORA hatte hier bereits geschrieben.
Das war der Ausschreibungstext:
Durchführung eines Interessenbekundungs- verfahrens für die Verpachtung einer Bewir- tungs- und Sondernutzungsfläche am „Noliplatz“ (Ausschreibung)
Der Langenargener Gemeinderat hat durch einen Gemeinderatsbe- schluss die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Verpachtung einer Bewirtungs- und Sondernutzungsfläche am „Noliplatz“ (Ausschreibung) beschlossen. Aus diesem Grund bietet die Gemeinde Langenargen Interessenten für die Anpachtung einer Bewirtungs- und Sondernutzungsfläche am „Noliplatz“ die Möglich- keit zur Interessenbekundung an der Anpachtung dieser Fläche an. Inhalt der Interessenbekundung sollte die Darstellung des be- absichtigten Betriebskonzepts sein. Folgende Vorgaben sollten hierbei berücksichtigt werden:
- Die vollständige Bewirtungseinheit, samt Mobiliar und Personaltoilette vor Ort, muss durch den Pächter gestellt werden (Hervorhebung AGORA)
- max. 12x Tische mit 60x – 80x Stühlen, sowie max. 10x Steh- tische
- Weinangebot von Bodensee- und italienischen Weinen, regionale Biere, Softgetränke, italienischer Kaffee (Mehrweg)
- Fingerfood mit regionalem oder italienischem Bezug (kalt, ohne Besteck, Mehrweg)
- Betriebszeiten in den Jahren 2020 und 2021: frühestens ab der Langenargener Saisoneröffnung bis Oktober, täglich von mor- gens bis längstens 22.00 UhrDie Interessenbekundung ist bis spätestens zum 13.04.2020 in schriftlicher Form gegenüber der Gemeinde Langenargen, Hauptamt, Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen zu erklären. Ansprechpartner: Marcel Vieweger, Tel. 07543/9330-16, Email: vieweger@langenargen.deDie Auswahl des Pächters findet anhand einer Bewertungsmatrix durch den Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 27.04.2020 statt. Anschließend ist ein Antrag auf ein Baugenehmigungsverfahren und ein Antrag auf gaststättenrechtliche Konzession durch den Bewerber beim zuständigen Baurechtsamt in Oberdorf zu stellen.


So, nun muss dieses Provisorium im zweiten Jahr die Sache mit den Toiletten für das Personal regeln, die Sicht auf die denkmalgeschützten Gebäude unter Berücksichtigung diverser Sichtachsen einhalten (nein, ich rege mich nicht wieder über den schwarzen Kasten am Seevital auf! )und die Beleuchtung aus Gründen der Sicherheit klären. Wohlgemerkt : provisorisch. Es handelt sich immer noch um einen Probelauf! Im nächsten Jahr sieht man weiter und es wird neu ausgeschrieben.
Aber für alle, die sich aufregen: es war ein demokratischer Akt und der jetzige Standort war vorgegeben. Das muss auch der abstimmende Gemeinderat damals gewusst haben. Auch, dass das Toilettenproblem für das Personal nicht mit den Luxustoiletten an der Promenade oder Hoteltoiletten zu lösen ist. Ob das blaue Häuschen schön ist, kann diskutiert oder möglicherweise Thema des Gestaltungsbreirates werden. Aber dass die Personaltoiletten aus hygienischen Gründen von denen der Gäste zu trennen sind, müssen auch alle bei der Befürwortung der Noliplatz-Bewirtung gewusst haben.
Das Toilettenproblem lässt LA offensichtlich nicht los!
Einige Pressestimmen aus der Vergangenheit Hier, hier, hier
Aktualisierung: 28.04.2021,7.28 Uhr
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