und kein Ende

Zurück von lokalen Flächen zum großen Regionalplan. Im SÜDKURIER berichtete Katy Cuko gestern über den Regionalplan und den Kampf um neue Kiesgruben.
Nach der Wiederholung der Abstimmung des Gemeinderates Kressbronn, in der es auch um den Regionalplan ging, hat AGORA die folgende Presseanfragen an den Verbandsdirektor des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (RVBO,)Wilfried Franke gestellt, die gestern beantwortet wurden. Das ehemals geplante interkommunale Gewerbegebiet betrifft auch Langenargen.

Die Fragen:
1. Es hat am 21.04.2021 eine Gemeinderatssitzung in Kressbronn gegeben, in
der die Entscheidung vom Februar ( Ablehnung des Regionalplanes )
widerrufen wurde. Die Beteiligungsfrist lief am 28.02.2021 aus. Wurde für
alle Beteiligten die Frist verlängert?
2. Wie wird mit der ursprünglichen Ablehnung des Gemeinderates verfahren?
3. Haben alle Beteiligten im Sinne der Gleichbehandlung ein Anrecht auf
Fristverlängerung, wenn sie ihre Beschlüsse in den Gremien korrigieren oder
gar widerrufen?
4. In der Öffentlichkeit wurde kommuniziert, dass das IKG in Kressbronn,
das gemeinsam mit der Gemeinde Langenargen und Eriskirch geplant wurde, vom
Tisch ist. Ist diese Information richtig? Oder wird das IKG weiterverfolgt
und soll deshalb der regionale Grünzug aufgelöst werden?
Das sind die Antworten:
Sehr geehrte Frau Krieg,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
zu 1: Die Beteiligungsfrist wurde im Einzelfall auf Antrag für verschiedene Träger öffentlicher Belange verlängert. Rechtlich gesehen handelt es sich in solchen Verfahren nicht um Ausschlussfristen. Soweit entscheidungserhebliche Sachverhalte auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vorgetragen werden, sind diese in die Abwägung einzustellen.
zu 2: Die Verwaltung wird der Verbandsversammlung beide Stellungnahmen zur Abwägung vorlegen.
zu 3: Ein generelles Recht auf Fristverlängerung gibt es nicht. Wir haben aber allen gestellten Anträgen vor dem Hintergrund der Aussagen unter 1 stattgegeben.
zu 4: Der von der Verbandsversammlung beschlossene Regionalplanentwurf enthält in der 2. Offenlage weder ein IKG in der von Ihnen beschriebenen Form noch einen Regionalen Grünzug im Bereich der früheren Kiesabbaustätte.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Franke
Verbandsdirektor
Der NABU hatte im Oktober 2019 hatte eine Stellungnahme zum IKG u.a.hier abgegeben.
Wenn sich heute Abend der Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn Langenargen (GVV E-K-L) zu seiner Versammlung trifft, steht mit der 2.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und dem Beitritt des GVV wieder das Thema Flächen zur Debatte. Außerdem muss für den ehemaligen Bürgermeister Krafft ein neuer Verbandsvorsitzender gewählt werden. Die Tagesordnung und die Sitzungsvorlagen finden Sie hier.
Einordnung:
Das Gezerre um die Nutzung von Grund und Boden dürfte nicht leichter werden und sicher bei den KIWI-Koalitionsverhandlungen in Stuttgart eine Rolle spielen. Wenn jedoch die Kommunen die demokratischen Abstimmungswege, wie in Kressbronn geschehen, durch die Macht der BürgermeisterInnen durch Abstimmungswiederholung leicht umgehen können, tut sich Demokratie in den Kommunen schwer.
Nachtrag: Unter der Ziffer 435-511 auf Seite 167 ff. findet man im Regionalplan den Umweltbericht zum Gewerbegebiet Kapellenesch-Haslach, 15.12.2020:

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