Gemeindeverwaltungsverband

Neuer Vorsitzender

Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV-E-K-L) wird zum 1.Juli 2021 einen neuen Vorsitzenden bekommen: Herr Bürgermeister Arman Aigner wurde zum 1.Juli 2021 gewählt.

Der folgende Beschlussvorschlag wurde heute in der Verbandssitzung einstimmig angenommen :

  1. Die Verbandsversammlung wählt vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 Herrn Bürgermeister Daniel Enzensperger zum Verbandsvorsitzenden, Herrn Bürgermeister Arman Aigner zum 1. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden und Herrn Bürgermeister Ole Münder zum 2. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden.
  2. Die Verbandsversammlung wählt Herrn Bürgermeister Arman Aigner aus der Verbandsgemeinde Eriskirch für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2024 zum Verbandsvorsitzenden. (Hervorhebung AGORA)
  3. Die Verbandsversammlung wählt Herrn Bürgermeister Daniel Enzensperger aus der Verbandsgemeinde Kressbronn a. B. für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2024 zum 1. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden.
  4. Die Verbandsversammlung wählt Herrn Bürgermeister Ole Münder aus der Verbandsgemeinde Langenargen für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2024 zum 2. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden.

Außerdem hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.- Langenargen den Beitritt zur genehmigten 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf Grundlage der kolorierten Fassung vom 29.08.2019 beschlossen. Die Flächen, über die im Rahmendes Regionalplanverfahrens noch verhandelt werden muss, sind von dem Beschluss zunächst ausgenommen. Das sind die folgenden Flächen:

a) Eriskirch

– Sonderbaufläche „Camping“ (S7E), in Dillmannshof, Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ausweist.

b) Kressbronn a. B.

  • Interkommunales Gewerbegebiet „Kapellensch-Haslach“ (GK1K), Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug ausweist.
  • Sonderbaufläche „Parken“ – Max und Moritz (S8K), Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für die Landwirtschaft ausweist.
  • Sonderbaufläche „Obstgroßhandlung“ – BayWa (S9K), Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für die Landwirtschaft ausweist.
  •  Sonderbaufläche „Weinkellerei“ – Steinhauser (S10K), Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen schutzbedürftigen Bereich für die Landwirtschaft ausweist.
  • Gemeinbedarfsfläche „Lagerfläche“ – kommunaler Lagerplatz unterhalb des Linderhofs (GEM1K), Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug ausweist.
  • –  Sonderbaufläche „Camping“ – Iriswiese, Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ausweist.
  • Sonderbaufläche „Camping“ – Schnaidt, Grund ist der Regionalplan, der als Ziel einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ausweist.
  • c) Langenargen
  • Gewerbliche Baufläche – Gewerbegebiet Bildstock (G5L), Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für die Landwirtschaft ausweist.
  •  Gemeinbedarfsfläche „Lagerfläche“ – Lagerfläche Bauhof (GEM2L), Grund ist der Regionalplan der als Ziel einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ausweist.
  •  Sonderbaufläche „Bund“ – Grund ist, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet „Tettnanger Wald“ liegt.Sofern der Regionalplan fortgeschrieben wird und die Regionalen Grünzüge neu abgrenzt, also diese von den Flächen entfernt und die Schutzbedürftigkeit aufhebt, kann hinsichtlich dieser Flächen beim Landratsamt ein Antrag auf Nachgenehmigung gestellt werden. Hinsichtlich des Entgegenstehens des Landschaftsschutzgebietes kann ein Antrag auf Änderung beim Landratsamt Bodenseekreis gestellt werden.

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