Artikel 20a Grundgesetz

das ist er

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 20a 

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ 

Um diesen Artikel ging es gestern bei dem Urteil aus Karlsruhe. Der Artikel galt schon länger für alle Eltern und Großeltern, die in Regierungen bis runter zu den Kommunalparlamenten sitzen.

„Es brauchte etliche, teils heftige wissenschaftliche und parteipolitische Diskussionen bis 45 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzesam 27. Oktober 1994 mit dem neugeschaffenen Artikel 20a auch der Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde.“ Das kann man hier nachlesen.

In der Pressemitteilung des  Bundesverfassungsgerichtes heißt es zu Beginn:“ Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.“

Es geht um die Verschiebung von hohen Emissionsminderungslasten auf Zeiträume nach 2030.

Weiter unten heißt es:“ [..] Der Gesetzgeber müsste dem Verordnungsgeber, sofern er an dessen Einbindung festhält, weiterreichende Festlegungen aufgeben; insbesondere müsste er ihn schon vor 2025 zur ersten weiteren Festlegung verpflichten oder ihm wenigstens deutlich früher durch gesetzliche Regelung vorgeben, wie weit in die Zukunft die Festlegungen im Jahr 2025 reichen müssen. Wenn der Gesetzgeber die Fortschreibung des Reduktionspfads vollständig übernimmt, muss er selbst alles Erforderliche entsprechend rechtzeitig weit genug in die Zukunft hinein regeln.“

Umweltschutz ist ein Staatsziel. Das gilt auch für Länder und Kommunen, die immer noch glauben, dass ein Regionalplan allein durch Wachstum besticht. Oder für Menschen, die gar den Klimawandel leugnen.

Reaktionen hierhier oder hier und hier aus der Nähe oder bei GREENPEACE direkt.

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