in LA
So sieht es aus:
„Die seit 2001 gültige Richtlinie zum temporären Schutz von Flüchtlingen war infolge der Kriege im ehemaligen Jugoslawien beschlossen worden und wird nun zum ersten Mal genutzt. Sie sieht Schutz für zunächst ein Jahr vor, verlängerbar auf insgesamt drei Jahre. Nach Angaben des französischen Innenministers Gérald Darmanin gilt dies “für alle, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten”.Ein langwieriges Asylverfahren ist für den Schutzstatus nicht nötig, jedoch besteht das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Zugleich werden den Schutzsuchenden Mindeststandards wie der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis garantiert. Die Richtlinie soll auch eine Überlastung der für Asylanträge zuständigen Behörden verhindern.“ Hier.
Was bedeutet das für uns? Zuständig ist im GVV Eriskirch -Kressbronn a.B. -Langenargen der Sachgebietsleiter Mirko Meinel .
Wenn Sie Raum zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an ihn. Es wird in den nächsten Tagen eine Seite auf der Gemeinde-Homepage freigeschaltet werden, auf der man sich mit einem Wohnraumangebot registrieren lassen kann.
Es wird dringend darum gebeten, nur diesen Weg zu beschreiten, damit die Verteilung geordnet stattfinden kann! Nur so kann auch die Beantragung von Sozialhilfe gewährleistet und damit die Finanzierung der Geflüchteten gewährleistet werden.
Viele Dank!

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