Das Licht brennt

LA ist hell!

Der Text „Positionen 2024“ auf der Homepage der CDU-Langenargen hier muss laut Leserrückmeldung bereits seit Anfang April 2024 dort zu lesen sein. Er scheint damit durch den Vorstand des Ortsvorstandes gebilligt zu sein. Genaueres weiß man nicht. Weder ein Erscheinungsdatum noch der Name des Autors dieses Textes wird genannt. Lediglich im Impressum ist Micheal Florian als Verantwortlicher für die CDU-Homepage angegeben. Er steht auf der Kandidatenliste der CDU zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 auf Platz vier unter der Ziffer 304 im amtlichen Teil des aktuellen Montfort-Boten (vgl. hier)nachlesbar.Aus wessen Feder oder Tastatur dieses Elaborat genau an die Öffentlichkeit gelangte, ob der gesamte Vorstand des Ortsverbandes mitgewirkt hat oder ob es einen einzelnen Autor gegeben hat, weiß man nicht.

Es wird dort von dem „ ökologisch ambitionierten Lager“ gesprochen, das aufgrund der Klassifizierung der von FFH -Mähwiesen den Bau des Seniorenheimes am Auffangparkplatz verhindere. Dazu hat die OGL bereits Stellung genommen (vgl. hier

Einige Fakten zu den Hintergründen finden Sie hier. Sie sind einschließlich der Presseanfragen an das Landratsamt (Veröffentlichung 3.2.2024) bei AGORA-LA nachlesbar. Der Beitrag bezieht sich auf eine Berichterstattung vom 26.1.2024 im redaktionellen Teil des Montfort-Boten  unter der Überschrift : „Offenland-Biotopkartierung: Ergebnisse jetzt online“ (MOBO hier) Dort informiert Angela Schneider über diese Kartierung und die Berichtspflicht von Daten, also eine höchst amtliche Angelegenheit. 

„[. . . ] Um im Rahmen der FFH-Berichtspflicht Daten mitteilen zu können, wird unter anderem die Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Da es sich bei einem Großteil der gesetzlich geschützten Biotope nach Paragraf 30 Bundesnaturschutzgesetz und Paragraf 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg zugleich um FFH-Lebensraumtypen handelt, wird die Erhebung dieser beiden miteinander verknüpft.
Für Fragen und Auskünfte zur Offenland-Biotopkartierung in Langenargen ist das Umweltschutzamt des Landratsamts Bodenseekreis per E-Mail erreichbar: thomas.ueber@bodenseekreis.de.“

Zum § 13b  Baugestzbuch ist bei der CDU -Langenargen in ihren „Positionen 2024“ zu lesen: „[. . .] Nach der verfrühten und im Nachgang als völlig unnötig festzuhaltenden Verfahrensänderung des Bebauungsplanes für eine Bebauung am Mooser Weg vom §13b- hin zum Regelverfahren, (sic!) kommt nunmehr der Umweltschutz um die Ecke und sucht um Verhinderung der, neben Neubau Feuerwehrhaus, maßgeblichen Bemühungen im Bereich Bauen im öffentlichen Interesse für die Einwohner Langenargens.[. . . ]“( Abgerufen, 24.4.2024, 10.50 Uhr hier)

Die Verfahrensänderung für unnötig und für verfrüht zu halten, ist mutig. Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht höchst richterlich (vgl. hier) entschieden. In der Sache Mooserweg hätten die Verantwortlichen des zweiten Bürgerentscheides wissen müssen, dass die Angelegenheit rund um den §13b- Baugesetzbuch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig war. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem der Umweltschutz „nicht einfach um die Ecke“ kommt. Dafür gibt es Gesetze. Die Verfahrensänderung musste daher seitens der Verwaltung gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zeitnah in die Wege geleitet werden.

Soweit die wichtigsten Fakten. Noch ein Gedanke zum Schluss:

Gestern wurde die neueste Jugendstudie hier veröffentlicht. Sie beschreibt u.a. einen Rechtsruck bei den 14 bis 29-Jährigen. Am 9. Juni wählen 16-jährige ErstwählerInnen sowohl kommunal als auch bei der Europawahl. Welchen Eindruck bekommen diese jungen Leute, wenn sie den düsteren Satz des Textes der CDU lesen: „Vielen Dank-der Letzte, die Letzte oder das Letzte, macht bitte in Langenargen das Licht aus.“

Ob diese Zeilen eine aufmunternde Wegbegleitung bei den ersten Schritten Jugendlicher in eine politische Teilhabe sind?

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