Amtliches und Presserechtliches 

Wenn das Rathaus schreibt

Schriftliches aus dem Rathaus muss bei Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Regeln einhalten. Auch die Rubrik „Aus den Gemeindefraktionen“ im amtlichen Teil unterliegt der Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Selbst wenn die Fraktionen ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darlegen können, wofür es nach §20Abs.3 der Gemeindeordnung einen Rechtsanspruch gibt, bleibt das Amtsblatt ein Informationsinstrument der Gemeinde.Dafür gibt es ein Redaktionsstatut, das 2017 in der Ausgabe Nr.19 im amtlichen Teil vom MOBO veröffentlicht wurde. Hier nachlesbar (der Text ist leider nicht zu markieren/ kopieren)

Screenshot, 19.12.2022, 22.18 Uhr

Dass am Ende des Textes der Verfasser zu nennen ist und Stellungnahmen einzelner Fraktionen nur durch den benannten Fraktionsvorsitzenden abgegeben werden können, ist wichtig. Dies ist in beiden Fällen der Veröffentlichungen von OGL und CDU/ FWV in den letzten beiden Ausgaben des MOBO nicht geschehen. Es wäre jedoch gerade bei einer gemeinsamen Veröffentlichung der Fraktionen CDU/FWV von Bedeutung.

Das Fraktionstandem CDU und FWV veröffentlicht Statements im MOBO Nr. 50, die insbesondere vor dem Hintergrund der sich offensichtlich festigenden Koalition dieser beiden Fraktionen, niemandem so richtig zuzuordnen sind. Mit der im Redaktionsstatut vorgeschriebenen Nennung des Verfassers würde transparent, wer für Textpassagen im einzelnen die Verantwortung trägt. Das könnte zur Profilschärfung jeder der beiden Fraktion beitragen.

Aktualisierung, 22.12.2022, 8.33 Uhr

Inzwischen gibt es einen Leserbrief als Reaktion auf die FWV/CDU-Stellungnahme vom Vorstand des NABU Langenargen im redaktionellen Teil des MOBO (Nr.51), der bereits gestern in den Briefkästen zu finden war. Der ist natürlich nur für AbonnentInnen lesbar.

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