75 Jahre Grundgesetz 

Ein Grund zum Feiern

Sicher werden Reden gehalten, in Berlin wird es heute ein großes Fest der Demokratie geben und man darf zu Recht auf den Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ stolz sein, der durch die Ewigkeitsklausel Schutz genießt. Das ist „Leitkultur“ genug.

Zehn Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­öf­fent­li­chen in einem jähr­li­chen Be­richt Bei­trä­ge zur Lage der Bür­ger- und Men­schen­rech­te. 2024 liegt der Schwer­punkt auf einem „ge­sell­schaft­li­chen Rechts­ruck“. Ex-In­nen­mi­nis­ter Ger­hard Baum stell­te den Be­richt vor.Hier : „[ . . . ]Unsere Grundrechtsordnung ist Gefährdungen ausgesetzt, wie ich sie noch nie in meinem Leben erlebt habe“, sagte der 91-jährige Baum in seiner Rede. [. . . ]“

Wenn heute in Berlin gefeiert wird, gibt es eine Ausstellung, die fragt: Wie war das eigentlich in der damaligen Besatzungszone SBZ?  Eine Suche nach einer Antwort findet sich unter der Überschrift: „ . . . . denen mitzuwirken versagt war“ Ostdeutsche Demokraten in der frühen Nachkriegszeit hier. Ausschnitte davon kann man hierhier und hier anklicken.

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