Vom Winde verweht?

Oder eher mutwillige Zerstörung am 75.Geburtstag des Grundgesetzes?

Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Wind nur eine Vorliebe für bestimmte Wahlplakate an der Andreas -Bruggerstraße hat.

Plakat der SPD unten rechts hängend
Plakat der OGL

So ist die Rechtslage hier: „ [. . . ]

Welche Strafen drohen, wenn Wahlplakate beschmiert oder zerstört werden?

Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehängt haben. Deswegen begeht man eine strafbare Sachbeschädigung, wenn man sie beschädigt oder zerstört. Es kommt auch nicht darauf an, ob man das Plakat zerreißt, etwas draufmalt oder draufklebt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher.

Ausnahmen gibt es nur dann, wenn man ohne weiteres den ursprünglichen Zustand wiederherstellen kann – etwa bei einem leicht ablösbaren Klebestreifen. Wenn man von der Polizei erwischt wird, droht ein Strafverfahren. Häufig wird man eine Geldstrafe zahlen müssen. Das gilt übrigens auch nach der Wahl [. . . ]“

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