Meckenbeuren/Langenargen/Neukirch 11.06.2024
In der Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung werden bestimmte Fragen häufig gestellt, über welche wir einen Überblick geben möchten:
Fragen: Stand 11.06.2024, 15.00 Uhr
- Was ist die mögliche Quelle für die Verkeimung?
Nach heutigem Stand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Verkeimung von den Brunnen Buch auf der Gemarkung Bodnegg ausgeht (geografische Lage zwischen Obereisenbach und Bodnegg am Fluss Schwarzach). Bedingt durch die hohen Grundwasserstände in Verbindung mit Hochwasser kann belastetes Oberflächenwasser in die eigentlich durch Grundwasser gespeisten Brunnen eingedrungen sein. Näheres wird aktuell intensiv untersucht.
Übersichtskarte zur Lage des Brunnens:

- Da der Brunnen Buch zum Zeitpunkt der vermuteten Verunreinigung in große Gebiete des Regionalen Trinkwasserverbundes eingespeist hat, ist ein entsprechend großes Netzgebiet von der Verunreinigung betroffen.
- Wie hoch ist derzeit die Konzentration der Keime in den Netzen ZWUS, Langenargen, Teilen der Haslach-Wasserversorgung und der Hochzone Liebenau in Meckenbeuren?
- Die gemessene Keimzahl in den Netzen ist gering, jeweils gerechnet auf 100 Milliliter Probeninhalt. Die Trinkwasserverordnung schreibt aber für alle 3 festgestellten Keimarten (Escherichia Coli, coliforme Keime und Enterokokken) Nullwerte vor, weshalb das Abkochgebot besteht.
Wichtig dabei: In den Hochbehältern war die Konzentration am höchsten. Mit zunehmender Verweildauer im Netz verringert sich die Keimbelastung weiter, da das Wasser nährstoffarm ist und die Keime teilweise bereits von selbst absterben. Die Chlorbeigabe erfolgt daher direkt in die Hochbehälter, um diese als erste keimfrei zu bekommen. Auch die Chlorkonzentration baut sich in den Netzen selbst bereits teilweise bereits jetzt wieder ab, sodass freies Chlor in den Haushalten nur in sehr geringer Konzentration ankommt und dort gesundheitlich unbedenklich ist.
- Warum sind das Kerngebiet der Stadt Tettnang und auch die Niederzone in Meckenbeuren (Teilorte Meckenbeuren und Brochenzell) von Anfang an nicht betroffen?
- In der Kernstadt Tettnang versorgt der Verbundpartner Städtisches Wasserwerk Tettnang. Die Wassergewinnung erfolgt hier derzeit ausschließlich aus den Riedquellen (nahe dem Freibad Ried befindlich). Dieses Wasser wird mittels Ultraviolett-Strahlern (UV) permanent von Keimen desinfiziert.
Ähnlich ist die Situation in den Teilorten Meckenbeuren und Brochenzell. Dort erfolgt die Wassergewinnung über die Quelle Mühlebach, die ebenfalls über eine UV-Desinfektion geleitet wird.
In Zweifelsfällen zur Betroffenheit bitte unbedingt die Kartenauszüge auf den Homepages prüfen oder in den Geschäftsstellen Ihres Versorgers nachfragen!
- Wie ist die weitere Strategie?
Die Desinfektion der betroffenen Netze wird durch die Sicherheitschlorung unterstützt bzw. beschleunigt. Zudem werden in einzelnen Bereichen Netzspülungen vorgenommen und mit unbelastetem Wasser nachgespült. Dennoch benötigt es Zeit, bis die über 200 Kilometer betroffenes Leitungsnetz plus Hausanschlüsse von ZWUS, Haslach-Wasserversorgung, Langenargen und Hochzone Liebenau voll umgesetzt sind. Deshalb muss das Abkochgebot mit Sicherheitschlorung vorsorglich mindestens über mehrere Tage bestehen und bleibt bis auf weiteres in Kraft!!!. Erst wenn die Keimfreiheit nachgewiesen ist, kann über ein Ende des Abkochgebotes entschieden werden. Auch hierzu werden wir kommunizieren.
- Gibt es gesundheitliche Risiken?
- Die genannten Keime sind in allen Oberflächengewässern – auch in Badeseen, die wir im Sommer gerne aufsuchen – in teilweise deutlich höheren Konzentrationen enthalten. Bei den festgestellten Keimen handelt es sich um Hinweiskeime (Indikatorkeime). Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass möglicherweise verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt ist. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.
Personen, die sich krank fühlen, sollten dies medizinisch abklären lassen und ihren Hausarzt ggfs. über das Abkochgebot informieren. Ansteckende Magen-Darmerkrankungen sind aber unabhängig von der mikrobiologischen Verunreinigung im Trinkwasser ein typisches und zeitweise verbreitetes Krankheitsbild, das jederzeit aus unterschiedlichen Gründen auftreten kann.
- Wie gehe ich mit meinen Haustieren um?
- Das Wasser kann aufgrund der geringen Keimkonzentration ohne Abkochen den Tieren gegeben werden. Durch die Sicherheitschlorung ist aber bei der Haltung von Fischen (Aquarien, Gartenteiche) Vorsicht geboten.
- Wieso ist das betroffene Gebiet relativ groß bzw. warum sind mehrere Versorger betroffen?
- Die Grundwasserversorger der Region haben ihre Netze zusammengeschaltet, um in der Versorgungssicherheit für gut 70.000 Menschen möglichst schlagkräftig zu sein. Damit kann vermieden werden, dass es zu längerfristigen Ausfällen der Wasserversorgung insgesamt kommt. Allerdings birgt dies das Risiko, dass im Falle einer Verkeimung auch größere Netzgebiete mehrerer Versorger betroffen sein könnten. Dies trat nun ein.
- Wie lange ist mit dem Abkochgebot zu rechnen?
- Siehe Ziffer 4.
- Was bedeutet die Verunreinigung für den Hausfilter an der Hausanschlussleitung nach dem Wasserzähler?
- Der Rückspülfilter wird weder durch die Verkeimung noch durch die Chlorung beschädigt. Er muss allerdings nach Ende des Abkochgebotes gründlich rückgespült werden! Diese Rückspülung sollte ohnehin regelmäßig erfolgen; entsprechende Intervalle sind auf den Geräten angegeben.
- Wie läuft die weitere Kommunikation?
- Wir betroffenen Versorger befinden uns in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Bitte beachten Sie weiterhin die Veröffentlichungen auf unseren Homepages, der Presse und Social Media. Dort werden wir auch über ein (hoffentlich baldiges) Aufheben des Abkochgebotes berichten. Je nach Probeergebnissen ist auch damit zu rechnen, dass ein Abkochgebot teilweise aufgehoben wird, auch darüber werden wir unverzüglich berichten.
Wir planen eine tägliche Aktualisierung und Veröffentlichung der Informationen jeweils gegen ca. 15 Uhr!
Für hier nicht beantwortete Rückfragen stehen wir Ihnen gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07542/403-251 oder unter info@zwus.de zur Verfügung.
Für Rückfragen das Versorgungsgebiet den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung betreffend bitte Tel. 07528/920960 oder unter info@haslach-wasser.de Kontakt aufnehmen.
Wir aktualisieren unsere Fragen-Antworten Liste laufend orientiert an dem, was von Ihnen an feedback kommt und was Sie bewegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wasserversorgungen Unteres Schussental
Wasserwerk Langenargen
Zweckverband Haslach Wasserversorgung
Wasserwerk Meckenbeuren
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