Schussen
Nach der Veranstaltung am 11.6.2024 , zu der die BIRDS eingeladen hatte, hat AGORA-LA die folgenden Fragen an die erste Behörde gestellt. Das hat AGORA-LA an das Institut für Seenforschung (ISF) in LA geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11. 6.2024 hat sich in Langenargen eine neue Bürgerinitiative BIRDS mit dem Ziel der Revitalisierung des Schussendeltas der Öffentlichkeit vorgestellt. (vgl.https://agora-la.org/2024/06/09/buergerinitiative/)
U.a. wurde dort der Austausch mit den Behörden beschrieben, der zwar stattgefunden habe, der allerdings nicht zu den gewünschten Erfolgen bezüglich der Lösung des Algenproblems am Schussendelta geführt habe. Die folgenden Fragen hat die Redaktion AGORA-LA:
1. Welche Lösungsmöglichkeiten hat das LUBW in diesen Gesprächen in Erwägung gezogen?
2. Das Badeverbot, das jetzt auch durch das Hochwasser seit längerem wieder besteht, besteht auch immer mal wieder nach starken Regengüssen. Welche Beeinträchtigung bedeutet dies für die beiden Strandbäder ( Langenargen, Eriskirch) hinsichtlich der dortigen Wasserqualität?
3. Das Schussendelta liegt im Naturschutzgebiet. Was spricht gegen eine Lösung durch die Ausweitung der Mündung in die Seemitte ( http://www.rheindelta.com/rheinmuendung/neue_rheinmuendung.html)?
4. Werden die Gespräche mit Ihrer Behörde zu dem Thema weiter geführt?

Das sind die Antworten:
Sehr geehrte Frau Krieg,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unsere Pressesprecherin Frau Erkert ist aktuell leider nicht erreichbar. Ihre Fragen können wir aber wie folgt beantworten.1. Das Institut für Seenforschung (ISF) der LUBW hat seine Fachkompetenz zum Thema Algenwachstum vor der Schussenmündung in einer Arbeitsgruppe von Regierungspräsidium Tübingen, Landratsamt Bodenseekreis und Gemeinde Langenargen eingebracht. In diesem Rahmen gab es auch Gespräche mit Vertretern der Bürgerinitiative. Die LUBW ist nicht für Maßnahmen zuständig, so dass in dieser Hinsicht die Kommunikation über das Regierungspräsidium Tübingen stattfindet. Ursachen und mögliche Maßnahmen sind auf der Homepage des RP unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/ref532/bodensee/algen/ eingestellt.
2. Für Badegewässerqualität und eventuelle Verbote ist das örtliche Gesundheitsamt zuständig. Wir bitten Sie, dort nachzufragen.
3. Hier ist das Regierungspräsidium Tübingen Ansprechpartner. Grundsätzlich sind bauliche Maßnahmen im Bereich der Schussenmündung naturschutzfachlich kritisch zu sehen.
4. Wir sind weiterhin in regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Behörden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schulz-Engler
Leiter der KoordinierungsstelleLUBW
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstr. 1
76185 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 5600 – 1300
E-Mail: Daniel.Schulz-Engler@lubw.bwl.de
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Das war die erste Behörde. Das Gesundheitsamt ist angeschrieben.
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