Teilweise Aufhebung des Abkochgebotes

Stand: Donnerstag, 20. Juni 2024, 16.30 Uhr

Teilweise Aufhebung des Abkochgebotes, aber Abkochempfehlung für vulnerable Personen: Für Trinkwasser im Bereich des Gemeindegebietes Langenargen sowie für weite Teile der Hochzone des Wasserwerkes Meckenbeuren (Liebenau und Umgebung; bitte nachstehende Einschränkungen für die Wohnplätze Knellesberg, Madenreute, Berg und Kratzerach auf Gemarkung Meckenbeuren beachten!) ist ab sofort kein Abkochen mehr notwendig.

Für das Versorgungsgebiet des ZWUS bleibt das Abkochgebot jedoch in Kraft!

Aus Abkochgebot für alle wird Abkochempfehlung für vulnerable Personen für die Bereiche Langenargen und Hochzone Meckenbeuren: Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. ältere, kranke, schwangere Personen, Säuglinge, Kleinkinder) sollte in den von der Aufhebung des Abkochgebotes betroffenen Versorgungsgebieten (Langenargen und Hochzone Meckenbeuren) das Trinkwasser aus der Leitung auch noch in den kommenden Tagen abgekocht werden. Nach einem Pufferzeitraum von einigen Tagen, in dem weiterhin mikrobiologische Kontrollproben im Leitungsnetz durchgeführt werden, wird der Versorger darüber informieren, ob auch diese vorsorgliche Sicherheitsempfehlung aufgehoben werden kann.

Das seit Sonntag, den 09. Juni 2024 in Kraft befindliche Abkochgebot für die Versorgungsbereiche der Gemeinde Langenargen und für weite Teile der Hochzone des Wasserwerkes Meckenbeuren wird somit ab sofort aufgehoben.

Die Aufhebung im Bereich der Hochzone Meckenbeuren gilt nicht für die Wohnplätze Knellesberg, Madenreute und Berg! Diese Weiler/Wohnplätze befinden sind aufgrund ihrer topografisch höheren Lage im Versorgungsbereich des Hochbehälters Brünnensweiler, weshalb hier die Veröffentlichungen des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung zum weiterhin in Kraft befindlichen Abkochgebot und der Sicherheitschlorung zu beachten sind, siehe www.haslach-wasser oder Tel. 07528/920960.

Auch für Kratzerach gelten Abkochgebot und Sicherheitschlorung fort, da auch Kratzerach am Hochbehälter Brünnensweiler hängt und ohnehin zum betroffenen Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung gehört.

Die genommenen Trinkwasser-Proben im Versorgungsbereich der Gemeinde Langenargen und der Hochzone Meckenbeuren der letzten Tage sind wieder frei von den relevanten Keimen Escherichia Coli, coliformen und Enterokokken. Die ab Sonntag, den 09.06.2024 mit Bekanntwerden der Verunreinigung eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen waren erfolgreich.

Im Netz des ZWUS waren aktuell noch – wenn auch geringe – Auffälligkeiten gegeben, weshalb das Abkochgebot für den ZWUS bis auf weiteres in Kraft bleiben muss. Im Laufe der kommenden Woche wird anhand der dann vorliegenden Ergebnisse erneut entschieden.

Abkochempfehlung für vulnerable Personen

Für Personen mit einer eingeschränkten/gestörten Immunabwehr (z.B. akut oder chronisch Kranke, Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere) ist es ratsam, vorsorglich weiter abzukochen oder geeignetes Flaschenwasser zu benutzen. Insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung müssen die Hinweise der Produzenten auf den Wasserflaschen beachtet werden.

Sicherheitschlorung bereits am 14.06.2024 beendet

Da seit mehreren Tagen keine Chlorbeigabe mehr vorgenommen und mit nicht gechlortem Wasser nachgespeist wurde, ist in den Netzen Langenargens und der Hochzone des Wasserwerkes Meckenbeuren keine Restchlorkonzentration mehr messbar.

Trotz der schon seit mehreren Tagen keimfreien Proben dort blieb das Abkochgebot vorsorglich aufrecht, bis sich das Chlor im Netz wieder voll abgebaut hat. So soll möglichst sichergestellt sein, dass auch ohne Chlor kein erneutes Aufkeimen zu befürchten ist.

!!! Wichtige Information und Bitte !!!

Sollten sich in den vom Abkochgebot und der Sicherheitschlorung betroffenen Gebieten Personen in Ihrem Umfeld länger im Urlaub befunden haben und sind daher nicht zu Hause gewesen, gilt folgendes: Nach dem Ende des Abkochgebotes ist es jetzt wichtig, dass Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub alle Wasserentnahmestellen/Zapfstellen in den Haushalten einmal gründlich laufenlassen, um die Hausinstallation mit dem keimfreien Wasser zu fluten. Zudem sollte – sofern vorhanden – der Filter im Technikraum nach dem Wasserzähler rückgespült werden.

!!! Bitte informieren Sie Verwandte, Freunde und Nachbarn schon vor oder während ihrer Rückkehr aus dem Urlaub darüber, dass das Abkochgebot für Langenargen und die Hochzone Meckenbeuren aufgehoben ist und die Hausinstallation mit frischem Wasser umgesetzt werden sollte !!!

Wir raten grundsätzlich auch sonst in unseren Veröffentlichungen nach mehreren Tagen Abwesenheit, die Installation kurz durchzuspülen. Länger stehendes Wasser kann in jeder Situation aufkeimen. Das gilt in der jetzigen Situation aber ganz ausdrücklich.

Wer ohnehin in der Zeit des Abkochgebotes meist zu Hause war, hat durch den regelmäßigen Gebrauch (Duschen, Waschen, WC usw.) für den nötigen Durchfluss in der Hausinstallation gesorgt; hier ist nichts weiter zu beachten.

Beprobungen werden zunächst über das vorgeschriebene Maß hinaus fortgesetzt

Vorerst werden die Beprobungen engmaschig weiterbetrieben, auch in den nicht mehr vom Abkochgebot betroffenen Netzteilen.

Betroffener Brunnen Buch, Gemarkung Bodnegg, speist vorerst nicht mehr in das Netzgebiet ZWUS, Langenargen und Hochzone Meckenbeuren ein

Mit Bekanntwerden der Verunreinigung und der Herleitung der Quelle der Keime im Brunnen Buch wurde die Versorgung auf andere Wassergewinnungsanlagen umgestellt. Die anderen Vorkommen sind ausreichend, um die bisher aus dem Brunnen Buch bezogene Wassermenge auszugleichen. Für den Brunnen Buch werden nun Sicherungsmaßnahmen getroffen, da er für die zukünftige Versorgung weiterhin sehr wichtig ist und hohe Wassermengen für die Verbundsysteme liefern kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Wasserversorgungen Unteres Schussental (ZWUS),

Wasserwerk Langenargen und Wasserwerk Meckenbeuren

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