Das Klimaanpassungsgesetz
Seit dem 1.Juli gilt es: Das Klimaanpassungsgesetz. So schreibt CORRECTIV in seinem Newsletter. „Es verpflichtet Bundesländer und Kommunen, in ihrer Region regelmäßig das Risiko zu bewerten: Wie wahrscheinlich werden Extremwetterereignisse zu spürbaren Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner führen? Davon abhängig, müssen sie in Schutzmaßnahmen investieren. Relevant sind bei uns vor allem Hitze, Dürre und Starkregen. Mehr zu den Hintergründen des neuen Gesetzes erklärt die Rheinische Post. [. . . ]“
Der Deutsche Städtetag, schätzt die Kosten für die Klimafolgen-Anpassung vor Ort bis 2030 auf 55 Milliarden Euro. Dafür sei in den Städten und Gemeinden kein Geld da, also brauche man Unterstützung vom Bund. Im Gesetz steht nicht klar, wie die Maßnahmen finanziert werden sollen, schreibt CORRECTIV mit Verweis auf einen Bericht im FOCUS.Wie die Kommunen vorbereitet sind, ist hier nachlesbar.

Anmerkung AGAORA-LA:
Da kommt etwas auf uns zu! Dass LA bisher glimpflich bei den letzten Unwettern davon gekommen ist, ist reiner Zufall. Wo sich ein Gewittercluster entlädt, weiß man nie. Noch immer liegen Schläuche zum Abpumpen des Wassers in den Kellern in Seenähe.
Die Maßnahmen, die die Kommunen ergreifen müssen, kosten. Da erscheint die Diskussion über die Fertigstellung eines Noliplatzes als Luxusproblem. Das Klimaanpassungsgesetz gehört dauerhaft zur Daseinsvorsorge. Dazu gehören eben auch die Überlegungen zur Bebauung von Flächen, die zu nah am Wasser liegen oder der Stopp des Flächenverbrauchs. Darüber gibt es keinen Zweifel. Parteiübergreifend dürfte man sich darüber inzwischen einig sein. Oder? (vgl.hier)
All das hat nämlich nichts mehr mit kommunalem Wahlkampfgetöse zu tun. Hier geht’s um mehr als um Gezänk, wann und wie man sein Glas Wein am See trinken kann. Wenn es schüttet, hat sich auch diese Location erledigt!
Bildinfo Eingangsfoto: LRA Bodenseekreis
Aktualisierung, heute 9.23 Uhr

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