Bezahlbarer Wohnraum statt Ferienwohnungen

Pressemitteilung: OGL und SPD bevorzugen das Grundstück an der Jahnstraße als geplantes Wohngebiet – Kritik am Bauprojekt „Bahnhofstraße“:

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist seit Jahren das Topthema in Langenargen. Bei zwei Bürgerentscheiden waren die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich für oder gegen die Bebauung des Areals am Mooserweg zu entscheiden. In der nächsten Sitzung des Gemeinderats am Montag, 23. September steht nun das Thema „Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Mooser Weg“ auf der Tagesordnung. 

Wohnraum schaffen hat auch für die Fraktionsgemeinschaft der Offenen Grüne Liste (OGL) und der SPD absolute Priorität. „Aufgrund der vielen Nachfragen aus der Bevölkerung möchten wir klarstellen, dass wir als Fraktionsgemeinschaft der Bebauung Bahnhofstrasse mit neun Ferienwohnungen und lediglich vier Wohnungen nicht zugestimmt haben“, erklären OGL und SPD in einer gemeinsamen Pressenotiz.

Ferienwohnungen seien an dieser Stelle aufgrund eines Mischgebiets (Gewerbe- und Wohngebiet) baurechtlich zwar möglich. Wenn der Druck auf dem Wohnungsmarkt in einer Gemeinde aber sehr groß sei, stehe die Schaffung von Wohnraum an erster Stelle, nutzbar aber eben nicht als Zweitwohnsitze oder Ferienwohnungen.

„Wir hätten hier altersgerechte Wohnungen oder Wohnraum für junge Familien bevorzugt“, betonen OGL und SPD. In der Gemeinderatssitzung am Montag geht es genau um dieses Thema: das geplante Wohngebiet „Mooser Weg“ soll auf den Weg gebracht werden. Mit der Begründung, die Gemeinde konnte bisher der sehr hohen Nachfrage nach Wohnraum nicht ausreichend nachkommen.

Im gemeinsamen Ziel, Wohnraum zu schaffen, scheinen sich Verwaltung und der gesamte Gemeinderat im Grundsatz wohl einig zu sein. Die Fraktionsgemeinschaft erinnert in diesem Zusammenhang an das geplante Baugebiet „Jahnstrasse“, das möglicherweise wesentlich schneller realisiert werden könnte als am Mooserweg. Hier haben sich seit dem Bürgerentscheid die Rahmenbedingungen für die Ausweisung eines Baugebiets ganz wesentlich verändert. Eine mögliche Bebauung ist für die Fraktionsgemeinschaft OGL und SPD in weite Ferne gerückt. 

Zum besseren Verständnis Ergänzendes zur Chronologie aus der Redaktion AGORA-LA zu den in der Pressemitteilung der OGL/SPD erwähnten veränderten Rahmenbedingungen:

Eu-Kommission verklagt DEUTSCHLAND vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hier aus dem Jahr 2021

Klage, eingereicht am 31. Januar 2023 – Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland hier.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu § 13b Baugesetzbuch von Juli 2023 hier nach der Revision des Urteils vom VGH Mannheim – 11.05.2022 – AZ: 3 S 3180/19″ aus dem Jahr 2022 (vgl. hier)

Der zweite Bürgerentscheid fand am 9.7.2023 statt hier.

Um diese Tagesordnung geht es am kommenden Montag: HIER

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