Medienhaus andererseits GmbH und Süddeutsche Zeitung

Das Geschäft mit den Behindertenwerkstätten

Die Zusammenarbeit von andererseits mit der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG (SZ, Titel  dort:„ Warum das Geschäft  mit  Behindertenwerkstätten umstritten ist“) beginnt bei andererseits mit dem folgenden Text: „ Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, müssen im Durchschnitt von etwa 1.100 Euro im Monat leben. Auch wenn sie Vollzeit arbeiten, sind sie damit armutsgefährdet.  Wir haben über 6 Monate gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitungrecherchiert und aufgedeckt: Werkstätten helfen Menschen mit Behinderungen kaum Jobs zu finden. Obwohl sie das eigentlich sollten. Seit Jahrzehnten setzt Deutschland Inklusion nicht um. Obwohl das versprochen wurde.“ 

Hätten Sie das gewusst?

Interessant ist, dass der Beitrag in der SZ in einfacher, leichter oder in Standardsprache geschrieben ist und per Schiebefunktion je nach Lesefähigkeit eingestellt werden kann. Diese Vereinfachung ist auch hilfreich für Geflüchtete, die noch Deutsch lernen müssen und erst langsam komplexe Texte in Behördendeutsch verstehen. Dort verzweifeln sogar Muttersprachler oft!

Was steckt hinter der Unterscheidung nach Lesefähigkeit? Das können Sie hier nachlesen. Dort heißt es: „Texte in Leichter Sprache sind Pflicht für Internet-Seiten von Behörden. Behörden sind zum Beispiel: Ämter und Rathäuser. Die Pflicht für Texte in Leichter Sprache steht seit 2011 in einem Gesetz. Das Gesetz heißt: die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung.Die Abkürzung ist: BITV 2.0
Die BITV 2.0 ist das 1. Gesetz in Deutschland, das sagt:
Texte in Leichter Sprache sind Pflicht
.“

AGORA-LA abonniert „anderseits“

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