Bauturbo für die Kommunen

Info der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage vom letzten Montag

Das Kabinett der Bundesregierung hat beschlossen, Regelungen zu treffen, die das Bauen beschleunigen und nach Möglichkeit billigere Wohnungen schaffen sollen. Hier. Es wurden verschiedene Punkte in diesem Gesetzesentwurf integriert. Es wird hierzu ein § 246e Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt, der befristet erlaubt, von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Die Regelung soll bis 31.12.2030 befristet sein. Hierbei ist eine Anpassung des § 31 Abs. 3 BauGB vorgesehen, welcher dann ermöglicht, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes mehr Wohnbebauung, auch über die Vorgaben des Plans hinaus, zuzulassen. Es könnte dann beispielweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten und Bauen in der 2. Reihe, neuer Wohnraum geschaffen werden. Es ist ebenfalls geplant, den § 34 Abs. 3b BauGB dahingehend anzupassen, dass dieser ermöglicht, im ungeplanten Innenbereich über die bisher bestehende Möglichkeit hinaus, auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden zuzulassen, dort wo sie sich im Bebauungszusammenhang nicht einfügen.
In Bereichen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird der sogenannte Umwandlungsschutz um 5 Jahre verlängert. Langenargen liegt aktuell nicht in diesen Bereichen. Die Nachverdichtung soll einfacher werden. Der Bau-Turbo sieht auch vor, dass der Außenbereich behutsam geöffnet werden soll. Dabei ist weiterhin der Umweltschutz und die Flächensparsamkeit zu beachten. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen. Der Bau-Turbo vereinfacht die Durchmischung von Quartieren, wo bisher die Lärmschutzwerte eine Wohnbebauung verhindert haben.

Insgesamt soll durch den Bau-Turbo die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden gestärkt werden, da das letzte Wort darüber, wie der Bau-Turbo konkret eingesetzt wird und ob dieser in der Gemeinde Wirkung zeigen soll, bei den Gremien der Gemeinde liegt. Das Gesetzgebungsverfahren zum Bau-Turbo soll im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Der Bau- Turbo stärkt nach Auffassung der Verwaltung die Gemeinden in ihrem Entscheidungsrahmen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Stadtplanung und der Bauordnung. Die Planungs- und Genehmigungsprozesse sollen verkürzt werden. Ob dann jedoch gebaut wird, hängt von weiteren Faktoren wie kostengünstigen Bauzinsen, Baupreise und der Kapazität ab.

Ein wichtiger Punkt, ob der Bau-Turbo greifen kann, ist natürlich auch die Bereitschaft der Gemeinden, die Möglichkeiten, die der Bau-Turbo bietet, um verdichtetes Bebauen zuzulassen, anzuwenden, oder ob diese sich auf Grund der Lockerungen für die Bebauung hier scheuen, diese Regelungen tatsächlich anzuwenden. Sollten diese Vorschläge das Gesetzgebungsverfahren in dieser Form durchlaufen, wird sich die Gemeinde Langenargen intensiv mit einer Positionierung auseinandersetzen müssen, ob und in welchem Umfang diese Instrumente Anwendung finden.

Verwaltungsseitig wird die Initiative des Bundes begrüßt, da der Rahmen für mehr Selbstverwaltung gestärkt wird und der Gemeinde eine stärkere gestaltende Kraft zugesprochen wird, zumal sich die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nicht in der Erschließung freier Flächen erschöpfen darf und soll, sondern die Nachverdichtung und Ergänzung des Bestandes ebenso im Fokus sind. Dem Gemeinderat werden diese ersten Informationen zunächst zur Kenntnis gegeben und nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über die konkreten Regelungen und Auswirkungen für die Gemeinde informiert.

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