Pressemitteilung Stadt Tettnang

Schrankendienst an der Fahrradstraße B467-alt ist eingestellt
Sonn- und Feiertagsfahrverbot zwischen Reutenen und Gießenbrücke bleibt bestehen

Tettnang, 8. Oktober 2025 – Über viele Jahre haben Eltern der Kita St. Gallus jeden Sonn- und Feiertag morgens die Schranken an beiden Enden der Fahrradstraße B467-alt geschlossen und abends wieder geöffnet. Diese aufwendige und ehrenvolle Arbeit ist seit Ende September beendet. Nichtsdestotrotz bleibt das Fahrverbot für den motorisierten Verkehr auch weiterhin an Sonn- und Feiertagen aufrecht.

Seit Juli 2022 ist die alte B467 zwischen Tettnang-Reutenen und Kressbronn-Gießenbrücke eine Fahrradstraße, die aber aufgrund einer entsprechenden Zusatzbeschilderung werktags auch von Autos genutzt werden darf. An Sonn- und Feiertagen besteht allerdings bereits seit langem ein absolutes Fahrverbot für den motorisierten Verkehr. Garantiert wurde dieses Fahrverbot seit 2006 durch einen Schrankendienst.

Diesen Schrankendienst verantwortete zunächst die Tettnanger Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 2012 übernahm die Koordination dieses Dienstes die Kita St. Gallus. Umgesetzt wurde er von freiwilligen Kita-Eltern. Ganz konkret schlossen sie an Sonn- und Feiertagen die Schranken an beiden Enden der Fahrradstraße nach sechs Uhr morgens, und öffneten die Schranke bei Einbruch der Dunkelheit wieder. Morgens stellten sie zudem einige Warnschilder auf, die sie am Abend wieder entfernten.

Bei Missachtung droht empfindliche Geldstrafe 
Aus Kostengründen wurde die Schranke nun entfernt. Ab sofort ist die Straße daher auch an Sonn- und Feiertagen theoretisch geöffnet. Allerdings sind Fahrzuglenkerinnen und -lenker gut beraten, dennoch das Fahrverbot in dieser Zeit zu beachten, denn die Strafe bei Missachtung kann durchaus teuer werden.

Was generell auf einer Fahrradstraße gilt
Seit Deklarierung der alten B467 als Fahrradstraße zwischen Tettnang-Reutenen und Kressbronn-Gießenbrücke im Juli 2022 hat sich der KfZ-Verkehr unter der Woche wie erhofft deutlich auf die parallel verlaufende Bundesstraße verlagert. Leider sind aber die Fahrzeuge, die wochentags nach wie vor die B467-alt nutzen, häufig viel zu schnell unterwegs.

Zwar hat sich das Geschwindigkeitsniveau im Vergleich zu früher spürbar reduziert – aber das auf Fahrradstraßen geltende Tempo 30 wird von den meisten Autofahrern hier immer noch deutlich überschritten: Messungen des Landratsamtes ergaben, dass über die Hälfte aller Kfz schneller als 40 km/h fährt, rund fünf Prozent sind sogar mit über 70 km/h unterwegs – vereinzelt wurden auch Geschwindigkeiten über 100 km/h gemessen.

Ein Blick in die geltenden Verkehrsregeln auf deutschen Fahrradstraßen lohnt sich daher: 

  • Maximal Tempo 30 – für alle Verkehrsteilnehmer
  • Fahrräder haben Vorrang – Autos müssen besondere Rücksicht nehmen
  • Nebeneinander radeln ist jederzeit erlaubt

Der dritte Punkt hat übrigens u.a. den Sinn, dass man sich beim Radfahren genauso gut miteinander unterhalten kann (und darf), wie wenn man im Bus oder im Auto nebeneinander sitzt. Das erlaubte nebeneinander Radeln soll also die Attraktivität des Radfahrens steigern. 

Da die alte B467 eine außerörtliche Straße ist, gilt zudem: Wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte, muss ein Mindest-Seitenabstand von 2,0 m eingehalten werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Autolenker beim Überholen die Fahrbahnseite ganz bis zum linken Straßenrand wechseln muss. Dieser Hinweis ist deshalb wichtig, weil Radfahrer auf der Fahrradstraße B467alt leider noch sehr oft viel zu eng überholt werden – auch in den unübersichtlichen Kurvenbereichen oder bei Gegenverkehr.

Bildhinweis:

Fahrradstraße B467alt.jpg und Fahrradstraße B467alt_1.jpg:  Auf der Fahrradstraße B467 alt gilt nach wie vor sonn-und feiertags ein striktes Fahrverbot für den motorisierten Verkehr.

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