
Die Frage, ob BM Krafft erneut antritt oder nicht, ist wichtig. Wie er sich dafür mit Hilfe der örtlichen Presse und facebook in Szene setzt, sicher auch. Aber entscheidend für die Zukunft der Politik des Ortes im Laufe der nächsten Monate dürfte sein, welche Rolle der Gemeinderat dabei spielt. Er und nur er ist das Hauptorgan der Gemeinde.
Der Bürgermeister ist „nur“ Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. In wie weit dieser durch die Fraktionen bei seiner möglichen Wiederwahl 2020 unterstützt wird, bleibt abzuwarten. Aber der neue Gemeinderat hat es jetzt in der Hand, die relevanten Fragen zu seiner Arbeit im Gremium zu stellen. Wenn im September endlich nach langer Verzögerung unter massiver Ausnutzung der Übergangszeit zwischen Mai und Juli der neue Gemeinderat erstmals öffentlich tagt, muss er alle Details der Geschäftsordnung für den Gemeinderat in den Blick nehmen. Das ist der Rahmen, den sich die Politik selbst gibt, den sie jetzt neu justieren kann.
Ein Beispiel sei hier vorab schon betrachtet: die Häufigkeit der Einwohnerfragestunde. Im Moment wird sie laut Geschäftsordnung den Einwohner*innen alle drei Monate eingeräumt:
1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemein- deangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).
(2) Grundsätze für die Fragestunde:
a) Die Fragestunde findet in der Regel am Beginn der ersten öffentlichen Sitzung jedes dritten Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Darüber, ob der Verlauf der Einwohnerfragestunde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, steht dort nichts. Protokolliert wird sie natürlich. Einsicht nehmen kann man im Rathaus.
AGORA hat dies in den Ferien getan. Es wurde sogar erlaubt, Fotografien zu machen, übrigens bereits seit einiger Zeit. Ein Fortschritt, weil das Abschreiben einzelner Passagen unter Aufsicht für alle Beteiligten sehr zeitintensiv ist.
Das Protokoll der letzten Einwohnerfragestunde im Juni liegt der Redaktion vor. Es gab an manchen Stellen Ungenauigkeiten, die darstellungswert gewesen wären. Sicherheitshalber wurde die Rechtsaufsicht befragt, ob das Protokoll z.B. auf AGORA veröffentlicht werden könnte.. Die Antwort der Rechtsaufsicht vom 27. August 2019 dazu lautete:
„Die Gemeindeordnung enthält keine expliziten Regelungen zu Ihrer Frage. Ich würde aber dazu tendieren, dass eine Weiterverbreitung der von Ihnen angefertigten Fotografien nicht zulässig ist und zwar aus folgenden Überlegungen:
„Der Einwohner/Bürger hat nur das Recht auf Einsichtnahme in die Niederschrift der öffentlichen Verhandlungen (§ 38 Abs. 2 letzter Satz GemO). Bereits die Anfertigung einer Abschrift gegen Kostenersatz steht im Ermessen der Gemeinde, es besteht hierauf kein Anspruch….Dass Ihnen die Erstellung einer Fotografie erlaubt wird, geht bereits darüber hinaus. Auch in dem Fall, dass die Gemeinde über ein elektronisches Ratsinformationssystem verfügen würde, besteht seitens der Gemeinde nur die Verpflichtung, die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates/Ausschuss gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse im Wortlaut oder in Form eines zusammengefassten Berichts zu veröffentlichen. Es besteht keine Verpflichtung, die eigentliche Niederschrift zu veröffentlichen. Auch Datenschutzgründe oder berechtigte Interessen Einzelner könnten dagegen sprechen. Von daher würde ich eher dazu neigen, dass eine Weiterverbreitung in dieser Form nicht zulässig ist.“
Datenschutz hin oder her, aber dann muss geklärt werden, welche andere Lösung es geben kann, damit die Einwohner*innen, die z.B. nicht anwesend sein konnten, Kenntnis von den Inhalten ihrer Fragen bekommen können. Da reichen einige herausgepickte Rosinen der Lokalpresse nicht. Es geht darum, das Protokoll zu kennen, das nachher für immer in der Akte des Rathauses verschwindet. Auch die Leitlinien zur Nutzung des Ratsinformationssystems gehören zur neuen inhaltlichen Betrachtung der Geschäftsordnung. Außerdem hat der Vertreter der Rechtsaufsicht im ergänzenden Gespräch deutlich gemacht: die Geschäftsordnung gibt sich die Gemeinde unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung immer selbst! Da lohnt es sich schon, die Geschäftsordnung auch für weitere mögliche Veränderungen unter die Lupe zu nehmen!
Das Thema Einwohnerfragestunde war nur ein Punkt unter weiteren, die das wichtige Thema Transparenz betreffen. Der neue Gemeinderat hat es in der Hand, er bestimmt den Kurs!

Denn merke: „Die Gemeinde ist der Ernstfall der Demokratie“, ein Zitat von Johannes Rau, damals Ministerpräsident von NRW, anlässlich des Städtetages 1987.
Ergänzung von heute 17.56 Uhr: Der Montfort-Bote von letzter Woche veröffentlicht im amtlichen Teil unter ” Aus den Gemeinderatsfraktionen” eine Fraktionsstellungnahme der Offenen Grünen Liste (OGL). Dort wird zur Mitarbeit in Arbeitskreisen aufgerufen. Der MOBO erscheint im Moment nur 14-tägig. Daher hatte die “reisende AGORA” dies in der Letzten Woche übersehen.
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