Torschlusspanik

Bei der Betrachtung der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung am kommenden Montag fällt auf, dass alle dort gelisteten Bauthemen in dem sog. „beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB vor Jahresende noch über die Bühne gebracht werden sollen. Der “Vorteil” für die Kommune besteht darin, dass sie unter Anwendung dieser Rechtsvorschrift, Bebauungspläne in Ortsrandlagen des Außenbereichs ohne die normalerweise erforderliche Prüfung der Umweltauswirkungen aufstellen kann. Auch das vorgezogene und das förmliche Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit ist nicht nötig, auf Ausgleichsflächen darf verzichtet werden. Beim Bebauungsverfahren „Mooser Weg“ wäre man damals genauso vorgegangen. Der §13b BauGB ist höchst umstritten, wie etwa in Hinblick auf die Flächenfraßdiskussion, den Natur- und Artenschutz oder der Öffentlichkeitsbeteiligung. Er wurde vorübergehend eingeführt, um den Wohnungsbau in diesem schnellen Verfahren zu fördern. Ein kritisches Thesenpapier dazu findet sich hier.
Man hat gerade in der letzten Gemeinderatssitzung ein Entwicklungskonzept für LA beschlossen, das Bauen und Wohnen ganzheitlich für die Gemeinde entwickeln soll. Warum wird nun zeitlicher Druck aufgebaut, der die Möglichkeit einschränkt, ein solches Konzept für die Plangebiete zu entwickeln? Der Gemeinderat muss beim §13b BauGB bis 2021 der Satzung zugestimmt haben.
Man spricht von Beteiligung mit ganzheitlichem Blick auf den Ort und schließt sie bei nächster Gelegenheit wieder aus. Der Gemeinderat hat es in der Hand. Gebaut werden kann sehr wohl, aber nicht unter bewusster Ausklammerung der Natur und der beteiligten Menschen.
Kommentar verfassen