Die Tagesordnung von Montag

Es war sicher ein Versehen: Die Tagesordnung von Montag wurde in der aktuellen Ausgabe des Montfortboten (MOBO) wohl vergessen. So gab es im Laufe des Tages noch ein Extrablatt an die Abonnenten des MOBO. Für alle anderen hier die Tagesordnung, die mit der Einbringung und der ersten Lesung des Haushaltes 2020 in der neuen Besetzung des Gemeinderates wichtig ist. Man nennt den Haushalt nicht umsonst die Königsdisziplin. Gemeint ist damit im Sport eine besonders anspruchsvolle Disziplin. Mit 18 Tagesordnungspunkten in der öffentlichen Sitzung ist die gesamte Tagesordnung sehr sportlich. Nicht zu vergessen ist dabei das umfangreiche Zahlenmaterial zur Disziplin des Königs.
Unter TOP 11 soll der Gemeinderat laut Sitzungsvorlage die Verwaltung beauftragen, die in der Anlage enthaltenen Eckpunkte fertig zu stellen und dem Gemeinderat zur Gemeinderatssitzung am 18.2.20202 vorzulegen. Auch eine Einwohnerfragestunde steht auf dem Programm. So sieht man sich vielleicht wieder: Die interessierte Bürgerschaft, die sich am letzten Mittwoch so zahlreich im Münzhof eingefunden hatte, sie kann “Beteiligung”!
Aktualisierung: Die Haushaltsatzung 2019 von LA, die bis zur Verabschiedung der Satzung 2020 gilt und laut Gemeindeordnung( GemO)§ 81,2 spätestens einen Monat vor dem Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegen soll, findet sich hier leider etwas versteckt auf der unübersichtlich sortierten Homepage von LA.
Es wird immer wieder beklagt, dass die Zeit für die Versendung der Unterlagen an die Gemeinderäte zu knapp bemessen sei. Der Kommentar zur GemO schreibt dazu:
Während üblicherweise für die Einberufung nach § 34,1 Abs. 1 eine Woche als ausreichend angesehen wird, reicht dieser Zeitraum für die Haushaltsatzung nicht. Vor allem ist es erforderlich, dass die Beratungsunterlagen den Gemeinderäten so rechtzeitig übersandt werden , dass sie in der Lage sind, jeder für sich und in den Fraktionen und Wählervereinigungen, die Entwürfe durchzuarbeiten und eigene Vorstellungen zu den Planungsinhalten zu entwickeln.( S. 694, Gemeindeordnung BW, 2.Auflage, Kommentar Aker, Hafner, Notheis, 2..Aufl.2019, Stuttgart)

25.1.2020, 10.49 Uhr
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