Die Nachbarn informieren und wir partizipieren

Hinweise der Ortspolizeibehörde zum Coronavirus
Seit Dezember 2019 sind ausgehend von der Millionenstadt Wuhan in China gehäuft Fälle einer Lungenerkrankung aufgetreten. Als Ursache wurde Anfang Januar eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Mittlerweile hat sich die Infektionserkrankung auch auf andere Regionen in China sowie weitere Länder ausgebreitet, wobei bislang vorrangig asiatische Länder betroffen sind. Inzwischen breitet sich das Virus in Europa und Deutschland aus.
Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt. Verbreitung und Risikogebiete
Einen bestätigten Erkrankungsfall mit dem Coronavirus gibt es nach derzeitigem Sachstand weder in Kressbronn a. B. noch im Bodenseekreis und auch nicht im Landkreis Lindau oder Ravensburg. Als Risikogebiete gelten momentan in China:Provinz Hubei (insbes. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang; im Iran: Provinz Ghom; in Italien: RegionEmilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien, in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang).
Übertragungsweg und Symptome der Erkrankung
Die Übertragung des Coronavirus erfolgt über die sog. Tröpfcheninfektion, also über die Luft. Symptome der Erkrankung sind Fieber, Husten, Atemnot und ggf. eine Lungenentzündung. In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung bisher leicht oder sogar symptomlos.
Schwere Krankheitsverläufe sowie Verläufe mit Todesfolge traten bisher überwiegend bei Personen mit Vorerkrankungen auf. Das Virus ist derzeit noch nicht hinreichend wissenschaftlich erforscht.
Verhalten im Verdachtsfall
Personen, die den Verdacht haben, mit Coronaviren infiziert zu sein und Krankheitssymptome haben, sollten sich zunächst telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Bitte gehen Sie nicht unangemeldet in die Praxis oder das Krankenhaus. Der jeweilige Hausarzt klärt dann mit dem Gesundheitsamt des Bodenseekreises das weitere Vorgehen ab. Bis zur weiteren Abklärung sollten Sie unbedingt zu Hause bleiben und den direkten Kontakt zu anderen Personen auf ein Minimum beschränken. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg stellt für weitere Fragen ein Info-Telefon (Tel.-Nr.: 0711 904-39555) zur Verfügung. Dieses ist werktags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt. Allgemeiner Infektionsschutz und PräventionUnabhängig vom Coronavirus sollten zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten Hygienetipps unbedingt beachtet werden.
Über die Hygienetipps können Sie sich im Internet unter hier ausführlich informieren.
Die wichtigsten Hygienemaßnahmen sind folgende:
+Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände, insbesondere nach dem Toilettengang oder auch nach dem Niesen oder Naseputzen+
+Vermeiden Sie nach direktem Personenkontakt Hände Mund, Nase oder Augen zu berühren+
+Achten Sie beim Niesen und Husten darauf, sich von anderen Personen wegzudrehen und Abstand zu halten, niesen bzw. husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch oder die Armbeuge (Ellenbogen), niemals in die Hand. Entsorgen Sie das Einwegtaschentuch in einem Mülleimer mit Deckel. Waschen Sie sich danach die Hände+
+ Verzichten Sie im Krankheitsfall auf das Händeschütteln+
+Reinigen Sie regelmäßig Türklinken+
+Vermeiden Sie im Krankheitsfall engen Körperkontakt zu anderen+
Für Kressbronn ( und wahrscheinlich auch für LA) gilt: Auswirkungen auf den Betrieb der Einrichtungen der Gemeinde Kressbronn a. B.Die Einrichtungen der Gemeinde Kressbronn a. B.bleiben weiterhin uneingeschränkt geöffnet. Einschränkungen sind nach der derzeitigen geringen bis mäßigen Risikolage und den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts nicht geboten. Für die Kinderbetreuungseinrichtungen empfiehlt das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg jedoch das Fernbleiben von Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in Risikogebieten gewesen sind. Aus diesem Grund hat der Bürgermeister in Kressbronn ( Anm. von AGORA) als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, für 14 Tage vom Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ausgeschlossen werden.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Die Ortspolizeibehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass es derzeit keinen Grund für eine erhöhte Besorgnis, Panik oder Hysterie gibt. Die Behörden sind verpflichtet, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dadurch sollte man sich jedoch nicht beunruhigen lassen. Insbesondere sollten Informationen zum Coronavirus und zur aktuellen Situation nur aus verlässlichen Quellen bezogen werden.
Dies sind insbesondere behördliche Internetseiten und die Seite des Robert-Koch-Instituts. Aktuelle Informationen erhalten Sie also auf folgenden Internetseiten: Bundesgesundheitsministerium, Gesundheitsamt des Bodenseekreises
Anmerkung AGORA: Es soll keine Panik verbreitet werden, aber seriöse Information ist wichtig. Seitens unserer Gemeinde gab es heute keine Informationen für die Presse. Für nähere Auskünfte wurde in der Pressemitteilung die Pressestelle des Rathauses Kressbronn genannt.
+++4.3.2020, 23.08 Uhr+++ AGORA hat zu ihrer Presseanfrage heute eine Antwort vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Langenargen zum unterschiedlichen Informationsfluss der Gemeinden Kressbronn und Langenargen erhalten, die hiermit veröffentlicht wird:
(. . .)
Allen Gemeinden liegen bundes- und landeseinheitliche Rechtsgrundlagen vor, welche im Zuge der Risikoabwägung in Einzelfällen durch die zuständigen Gemeinden angewandt werden müssen. Zudem bestehen verwaltungsinterne Abstimmungen mit dem kreisweitzuständigen Landratsamt (u. a. Kreispolizeibehörde, Gesundheitsamt und Katastrophenschutzbehörde), an welche wir uns halten. Hierzu finden tägliche Absprachen statt.
Sofern Schulen oder andere Einrichtungen im Zuge von Infizierungen betroffen sind, dies kann im ganzen Bundesland zu den unterschiedlichsten Zeiten erfolgen, erfolgen ebenfalls die o. g. Maßnahmen. Zudem erfolgen Informationen durch die Ministerien an die jeweiligen Träger und entsprechend an die Nutzer der Träger (Eltern/Schüler).
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung Langenargen
AGORA merkt an: : Diese Antwort erklärt nicht die fehlende Information durch das Rathaus Langenargen, die Kressbronn ihrer Bürgerschaft gegeben hat. Die seriösen Links zu den entsprechenden Adressen des Kreises/Bundes gab es nur bei den Kressbronnern. Gut, dass es Nachbarn gibt!
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