Pressemitteilung Kressbronn

Die Nachbarn informieren und wir partizipieren

Hinweise der Ortspolizeibehörde zum Coronavirus

Seit Dezember 2019 sind ausgehend von der Millionenstadt Wuhan in China gehäuft Fälle einer Lungenerkrankung  aufgetreten.  Als  Ursache  wurde  Anfang Januar  eine  Infektion  mit  einem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Mittlerweile hat sich die Infektionserkrankung auch auf andere Regionen in China sowie weitere Länder ausgebreitet, wobei bislang vorrangig asiatische Länder betroffen sind. Inzwischen breitet sich das Virus in Europa und Deutschland aus.

Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts

Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt. Verbreitung und Risikogebiete

Einen  bestätigten  Erkrankungsfall mit  dem Coronavirus gibt  es  nach  derzeitigem  Sachstand weder  in  Kressbronn  a.  B.  noch  im  Bodenseekreis und auch nicht  im  Landkreis  Lindau oder Ravensburg. Als Risikogebiete gelten momentan in China:Provinz Hubei (insbes. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang; im Iran: Provinz Ghom;  in Italien: RegionEmilia-Romagna, Region  Lombardei und  die  Stadt  Vo in der  Provinz Padua in der Region Venetien, in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang).

Übertragungsweg und Symptome der Erkrankung

Die Übertragung des Coronavirus erfolgt über die sog. Tröpfcheninfektion, also über die Luft. Symptome der Erkrankung sind Fieber, Husten, Atemnot und ggf. eine Lungenentzündung. In den  meisten  Fällen  verläuft  die  Erkrankung  bisher  leicht oder  sogar  symptomlos.

Schwere Krankheitsverläufe sowie Verläufe mit Todesfolge traten bisher überwiegend bei Personen mit Vorerkrankungen auf. Das Virus ist derzeit noch nicht hinreichend wissenschaftlich erforscht.

Verhalten im Verdachtsfall

Personen, die den Verdacht haben, mit Coronaviren infiziert zu sein und Krankheitssymptome haben, sollten sich zunächst telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Bitte gehen Sie nicht unangemeldet in die Praxis oder das Krankenhaus. Der jeweilige Hausarzt klärt dann mit  dem  Gesundheitsamt  des  Bodenseekreises  das  weitere  Vorgehen  ab.  Bis  zur  weiteren Abklärung  sollten Sie  unbedingt  zu  Hause  bleiben  und  den  direkten  Kontakt  zu  anderen Personen auf  ein  Minimum  beschränken.  Das  Landesgesundheitsamt  Baden-Württemberg stellt für weitere Fragen ein Info-Telefon (Tel.-Nr.: 0711 904-39555) zur Verfügung. Dieses ist werktags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt. Allgemeiner Infektionsschutz und PräventionUnabhängig vom Coronavirus sollten zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten   Hygienetipps unbedingt beachtet   werden.   

Über  die Hygienetipps können Sie sich im Internet unter hier ausführlich informieren.

Die wichtigsten Hygienemaßnahmen sind folgende:

+Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände, insbesondere nach dem Toilettengang oder auch nach dem Niesen oder Naseputzen+

+Vermeiden  Sie  nach  direktem  Personenkontakt  Hände  Mund,  Nase  oder  Augen  zu berühren+

+Achten Sie beim Niesen und Husten darauf, sich von anderen Personen wegzudrehen und Abstand  zu  halten, niesen  bzw.  husten  Sie  am  besten  in  ein  Einwegtaschentuch oder    die    Armbeuge    (Ellenbogen),    niemals    in    die    Hand.    Entsorgen    Sie    das Einwegtaschentuch in einem Mülleimer mit Deckel. Waschen Sie sich danach die Hände+

+ Verzichten Sie im Krankheitsfall auf das Händeschütteln+

+Reinigen Sie regelmäßig Türklinken+

+Vermeiden Sie im Krankheitsfall engen Körperkontakt zu anderen+

Für Kressbronn ( und wahrscheinlich auch für LA) gilt: Auswirkungen auf den Betrieb der Einrichtungen der Gemeinde Kressbronn a. B.Die Einrichtungen der Gemeinde Kressbronn a. B.bleiben weiterhin uneingeschränkt geöffnet. Einschränkungen   sind   nach   der   derzeitigen   geringen   bis   mäßigen   Risikolage   und   den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts nicht geboten. Für die Kinderbetreuungseinrichtungen empfiehlt das    Kultusministerium des    Landes    Baden-Württemberg  jedoch  das  Fernbleiben  von Personen,  die  innerhalb  der  letzten  14  Tage  in Risikogebieten gewesen sind. Aus diesem Grund hat der Bürgermeister in Kressbronn ( Anm. von AGORA) als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass  Kinder,  Eltern  und  pädagogische  Fachkräfte,  die sich  in Risikogebieten aufgehalten haben, für 14 Tage vom Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ausgeschlossen werden.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Die  Ortspolizeibehörde  weist  ausdrücklich  darauf  hin, dass  es  derzeit  keinen  Grund  für eine erhöhte  Besorgnis, Panik  oder  Hysterie  gibt. Die  Behörden sind  verpflichtet,  bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dadurch sollte man sich jedoch nicht beunruhigen lassen. Insbesondere  sollten  Informationen  zum  Coronavirus  und  zur  aktuellen  Situation  nur  aus verlässlichen Quellen bezogen werden.

Dies sind insbesondere behördliche Internetseiten und die  Seite  des  Robert-Koch-Instituts. Aktuelle  Informationen  erhalten  Sie also auf  folgenden Internetseiten: Bundesgesundheitsministerium, Gesundheitsamt des Bodenseekreises

Anmerkung AGORA: Es soll keine Panik verbreitet werden, aber seriöse Information ist wichtig. Seitens unserer Gemeinde gab es heute keine Informationen für die Presse. Für nähere Auskünfte wurde in der Pressemitteilung die Pressestelle des Rathauses Kressbronn genannt.

+++4.3.2020, 23.08 Uhr+++ AGORA hat zu ihrer Presseanfrage heute eine Antwort vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Langenargen zum unterschiedlichen Informationsfluss der Gemeinden Kressbronn und Langenargen erhalten, die hiermit veröffentlicht wird:

(. . .)

Allen Gemeinden liegen bundes- und landeseinheitliche Rechtsgrundlagen vor, welche im Zuge der Risikoabwägung in Einzelfällen durch die zuständigen Gemeinden angewandt werden müssen. Zudem bestehen verwaltungsinterne Abstimmungen mit dem kreisweitzuständigen Landratsamt (u. a. Kreispolizeibehörde, Gesundheitsamt und Katastrophenschutzbehörde), an welche wir uns halten. Hierzu finden tägliche Absprachen statt.

Sofern Schulen oder andere Einrichtungen im Zuge von Infizierungen betroffen sind, dies kann im ganzen Bundesland zu den unterschiedlichsten Zeiten erfolgen, erfolgen ebenfalls die o. g. Maßnahmen. Zudem erfolgen Informationen durch die Ministerien an die jeweiligen Träger und entsprechend an die Nutzer der Träger (Eltern/Schüler).

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung Langenargen

AGORA merkt an: : Diese Antwort erklärt nicht die fehlende Information durch das Rathaus Langenargen, die Kressbronn ihrer Bürgerschaft gegeben hat. Die seriösen Links zu den entsprechenden Adressen des Kreises/Bundes gab es nur bei den Kressbronnern. Gut, dass es Nachbarn gibt!

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

Kommentar verfassen

Powered by WordPress.com. von Anders Noren.

Nach oben ↑

%d